Hallo, liebe Steuerwissende, die Frage ist ein Verein, dessen Zweck das Sammeln und weiterverschenken von Gütern die nicht mehr benutz werden ist. Nun will der Verein dass jeder nur mitnimmt was er wirklich benötigt und die Regel ist 5 Dinge Gratis, ab dem 6. Teil für jedes Gut ungeachtet des Verkehrswertes 10 cent. Die 10 cent sind als Schutzgebühr zugunsten des Vereins deklariert. Muss hier eine Buchhaltung erfolgen? Und sind die Einnahmen, ca 100€ pro Woche zu Versteuern?
Wenn die Regel geändert werden und hochwertige Teile mit 1-5€ ausgepreist würden und deren Mitnahme immer kostenpflichtig ist also nix mehr mit 5 Teile gratis. Wie sieht es dann mit der Versteuerung aus?
lg und Danke
Eine Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben hat schon zu erfolgen. Ertragsteuerlich kommt nichts heraus, umsatzsteuerĺich kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn die A ngaben reell sind.