Umsatzteuer beim Verkauf gebrauchter Gegenstände

Hallo,
angenommen, ein Freiberufler (kein Händler) kauft neue Fachbücher und macht die Ausgaben bei der Einkommen- und Umsatzsteuer geltend. Müsste er, wenn er die Bücher später als gebraucht unter dem Neupreis verkaufen würde, für diese Einnahmen Umsatzsteuer abführen?
Angenommen, ein Freiberufler hat ein gebrauchtes Gerät für die Berufsausübung von einem Privatmann ersteigert und bei der Einkommensteuer geltend gemacht (nicht bei der Umsatzsteuer). Müsste er, wenn er es unter dem Einkaufspreis wieder versteigern würde, dafür Umsatzsteuer abführen?
Angenommen ein Freiberufler hat ein gebrauchtes Gerät für die Berufsausübung von einem Händler ersteigert und bei der Einkommen- und Umsatzsteuer geltend gemacht. Müsste er, wenn er es später unter dem Einkaufspreis wieder versteigern würde, für diese Einnahmen Umsatzsteuer abführen?

Besten Dank
lingquoya

Hallo,
angenommen, ein Freiberufler (kein Händler) kauft neue
Fachbücher und macht die Ausgaben bei der Einkommen- und
Umsatzsteuer geltend. Müsste er, wenn er die Bücher später als
gebraucht unter dem Neupreis verkaufen würde, für diese
Einnahmen Umsatzsteuer abführen?

JA! mit 7%

Angenommen, ein Freiberufler hat ein gebrauchtes Gerät für die
Berufsausübung von einem Privatmann ersteigert und bei der
Einkommensteuer geltend gemacht (nicht bei der Umsatzsteuer).
Müsste er, wenn er es unter dem Einkaufspreis wieder
versteigern würde, dafür Umsatzsteuer abführen?

JA, mit 19%

Angenommen ein Freiberufler hat ein gebrauchtes Gerät für die
Berufsausübung von einem Händler ersteigert und bei der
Einkommen- und Umsatzsteuer geltend gemacht. Müsste er, wenn
er es später unter dem Einkaufspreis wieder versteigern würde,
für diese Einnahmen Umsatzsteuer abführen?

JA, auch mit 19%

Besten Dank
lingquoya

Gerne - Lia

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
sieht so aus, als ob man in jedem Fall bei Verkäufen Umsatzsteuer abführen müsste. Tatsächlich auch, wenn man zuvor die Umsatzsteuer gar nicht geltend gemacht hat wie im zweiten Fall? Und auch dann, wenn man nicht berechtigt ist, auf Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen?
Besten Dank
Lingquoya

sieht so aus, als ob man in jedem Fall bei Verkäufen
Umsatzsteuer abführen müßte. …
Und auch dann, wenn man nicht berechtigt ist, auf
Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen?

Wie soll denn das gehen? Wenn man nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigt ist, konnte man auch keine Vorsteuer geltendmachen.

Es sei denn, daß nach der Anschaffung ein Wechsel von Regel- zu Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 UStG stattfand (dann wäre ggf. noch der § 15a UStG zu beachten gewesen).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald