Hallo,
angenommen, ein Freiberufler (kein Händler) kauft neue Fachbücher und macht die Ausgaben bei der Einkommen- und Umsatzsteuer geltend. Müsste er, wenn er die Bücher später als gebraucht unter dem Neupreis verkaufen würde, für diese Einnahmen Umsatzsteuer abführen?
Angenommen, ein Freiberufler hat ein gebrauchtes Gerät für die Berufsausübung von einem Privatmann ersteigert und bei der Einkommensteuer geltend gemacht (nicht bei der Umsatzsteuer). Müsste er, wenn er es unter dem Einkaufspreis wieder versteigern würde, dafür Umsatzsteuer abführen?
Angenommen ein Freiberufler hat ein gebrauchtes Gerät für die Berufsausübung von einem Händler ersteigert und bei der Einkommen- und Umsatzsteuer geltend gemacht. Müsste er, wenn er es später unter dem Einkaufspreis wieder versteigern würde, für diese Einnahmen Umsatzsteuer abführen?
Besten Dank
lingquoya