Umsatzvorsteuer bei Tankquittungen

Guten Tag

Mal angenommen ein Selbstständiger nutzt für seine täglichen Arbeiten (täglich ca 350 km) 20 Tage lang den Wagen seiner Mutter.

So kann er diese doch nur mit der 0,30 Euro Regelung verrechnen?

Und kann er dennoch, da er ja die ganze Zeit getankt hat, die Quittungen als Betreibsausgaben bei der Vorsteuer geltend machen?

Vielen Dank

Hallo,
vielleicht kriegst Du noch andere Meinungen, meine sie wie folgt aus:

Als Betriebsausgabe können die Tankquittungen mit Vorsteuer verbucht werden.
Vom km-Geld für das privat von der Mutter geliehene Kfz würde ich abraten. Die Mutter könnte zwar eine Quittung über die erhaltene Summe (immerhin 2.100 €) ausstellen, müsste im Gegenzug den Betrag als Einnahmen (Vermietung?) in ihrer Steuererklärung angeben.

Gruß
Silverlady

vielleicht kriegst Du noch andere Meinungen, meine sie wie
folgt aus:

Wir versuchen hier eigentlich nicht eigene Meinungen wiederzugeben sondern richtige Lösungen…

Als Betriebsausgabe können die Tankquittungen mit Vorsteuer
verbucht werden.

Das Auto ist nicht im Betriebsvermögen, also wieso soll er dann die tatsächlichen Treibstoffkosten als Betriebsausgaben abziehen können?

Vom km-Geld für das privat von der Mutter geliehene Kfz würde
ich abraten.

Wieso? Wie sonst soll er die Kosten unterbringen?

Die Mutter könnte zwar eine Quittung über die
erhaltene Summe (immerhin 2.100 €) ausstellen

Wer sagt dass die Mutter etwas erhalten hat? Davon kann ich im Sachverhalt nichts erkennen.

, müsste im
Gegenzug den Betrag als Einnahmen (Vermietung?) in ihrer
Steuererklärung angeben.

Siehe oben, welche Einnahmen?

Mal angenommen ein Selbstständiger nutzt für seine täglichen
Arbeiten (täglich ca 350 km) 20 Tage lang den Wagen seiner
Mutter.

So kann er diese doch nur mit der 0,30 Euro Regelung
verrechnen?

Ja.

Und kann er dennoch, da er ja die ganze Zeit getankt hat, die
Quittungen als Betreibsausgaben bei der Vorsteuer geltend
machen?

R 192 Absatz 21 Nr. 2 Buchstabe a) Satz 6 UStR:

Wird ein nicht zum Unternehmen gehörender Gegenstand gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gegenstands anfallenden Vorsteuern (z. B. Vorsteuerbeträge aus Betrieb und Wartung eines nicht dem Unternehmen zugeordneten Kraftfahrzeugs) im Verhältnis der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Nutzung abgezogen werden. 7 Vorsteuerbeträge, die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerische Verwendung des Kraftfahrzeugs entfallen (z. B. die Steuer für den Bezug von Kraftstoff anlässlich einer betrieblichen Fahrt mit einem privaten Kraftfahrzeug oder Vorsteuerbeträge aus Reparaturaufwendungen in Folge eines Unfalls während einer unternehmerisch veranlassten Fahrt), können unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG in voller Höhe abgezogen werden.

Vielen Dank für die Antworten. War sehr hilfreich.