Hallo,
vielleicht kriegst Du noch andere Meinungen, meine sie wie folgt aus:
Als Betriebsausgabe können die Tankquittungen mit Vorsteuer verbucht werden.
Vom km-Geld für das privat von der Mutter geliehene Kfz würde ich abraten. Die Mutter könnte zwar eine Quittung über die erhaltene Summe (immerhin 2.100 €) ausstellen, müsste im Gegenzug den Betrag als Einnahmen (Vermietung?) in ihrer Steuererklärung angeben.
Mal angenommen ein Selbstständiger nutzt für seine täglichen
Arbeiten (täglich ca 350 km) 20 Tage lang den Wagen seiner
Mutter.
So kann er diese doch nur mit der 0,30 Euro Regelung
verrechnen?
Ja.
Und kann er dennoch, da er ja die ganze Zeit getankt hat, die
Quittungen als Betreibsausgaben bei der Vorsteuer geltend
machen?
R 192 Absatz 21 Nr. 2 Buchstabe a) Satz 6 UStR:
Wird ein nicht zum Unternehmen gehörender Gegenstand gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gegenstands anfallenden Vorsteuern (z. B. Vorsteuerbeträge aus Betrieb und Wartung eines nicht dem Unternehmen zugeordneten Kraftfahrzeugs) im Verhältnis der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Nutzung abgezogen werden. 7 Vorsteuerbeträge, die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerische Verwendung des Kraftfahrzeugs entfallen (z. B. die Steuer für den Bezug von Kraftstoff anlässlich einer betrieblichen Fahrt mit einem privaten Kraftfahrzeug oder Vorsteuerbeträge aus Reparaturaufwendungen in Folge eines Unfalls während einer unternehmerisch veranlassten Fahrt), können unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG in voller Höhe abgezogen werden.