Umschreiben bei der Zulassungstelle

Hallo zusammen!

Ich habe heute einen neuen Wagen erstanden und will am Montag alles bei der Zulassung des Fahrzeuges auf meinen Namen nichts vergessen, daher meine Frage: Was brauche ich alles?? Kann ich auch nur ummelden, statt Ab- und Anmeldung?

Kurz der Sachverhalt: Der Wagen ist derzeit in meinem Kreis angemeldet. Der im Fahrzeugbrief eingetragene Herr ist verstorben. Die Witwe hat mir den Wagen verkauft. Ich kriege von ihr eine Vollmacht. Da im Brief ja nicht sie, sondern ihr verstorbener Mann eingetragen ist, gibt sie mir eine Kopie der Sterbeurkunde, um plausibel zu machen, dass der Herr selber mir keine Vollmacht ausstellen konnte. Leider sind die Prüfberichte für HU/AU nicht auffindbar, hat aber bis 2009 Plaketten und Stempel im Fahrzeugschein.
Ich will den Wagen, wenn es geht einfach nur ummelden auf meinen Namen, Kennzeichen kann ich auch so übernehmen wie es ist.

Was brauche ich damit das glatt geht und ich so schnell wie möglich aus dem Laden wieder raus bin?

ich würde jetzt Folgendes einpacken:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Kaufvertrag
  • Versicherungsdoppelkarte
  • Vollmacht der Witwe, aber was sollte da denn genau drinstehen?
  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis

Muss ich die Nummernschilder mit in die Zulassungsstelle nehmen?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet,

schöne Grüße aus Bielefeld
Ralf

Wenn innerhalb des Kreises umgemeldet wird,

brauchst Du Personalausweis, Doppelkarte, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein.

Die Nummernschilder brauchst Du nicht, es bleibt ja die gleiche Nummer.

Es ist also nur ein Vorgang.

Gruß, und knitterfreie Fahrt

hartmut

Hallo!

Ohne die Schriftstücke bzgl AU u HU wirste nich weit kommen. Frag doch mal bei der Stamm-Werkstatt (wenn scheckheftgepflegt) oder einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ…) im Umfeld des ehemaligen Besitzers nach.

Diese beiden Prüfberichte (HU u AU) als Zweitschrift, Personalausweis, Geld, der Kaufvertrag, Fzg-Brief u -schein u genug Zeit sollten zwecks Ummeldung ausreichen. Eine Vollmacht des bisherigen Eigentümers ist aber nicht notwendig.

Gruss

Mutschy

Ohne die Schriftstücke bzgl AU u HU wirste nich weit kommen.

Das ist in der Regel kein Problem wenn die Ausdrucke nicht mehr vorhanden sind.

Im Fahrzeugschein ist TÜV und ASU bescheinigt. Im Zweifel schauen der/die Sachbearbeiter/in kurz auf das Nummernschild.

Gruß

hartmut

Hallo,

nimm auf alle Fälle die Nummernschilder mit!
Die aufgeklebten Stempel könnten im Zuge der fehlenden Papiere vielleicht helfen und zum anderen wollen die Bearbeiter sie meistens doch sehen. Sie müssen sie eigendlich kontrollieren, ob sie noch tauglich sind, wegen Sichtbarkeit der Schrift und so!

MfG

übriegends : informiere dich doch mal über die Öffnungszeiten und fahre am Besten früh morgends hin, wenn sie gerade aufmachen, sonst könnte es sein das du lange wartest!
ausserdem : hast du noch alten Brief und Schein? Dein Landkreis müsste bereits die neuen EU-Papiere verwenden, d.h. du musst ca 20 bis 30 Euro für die neuen Papiere einrechnen und auch etwas mehr Zeit. Die heissen dann Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) und Teil II (Brief). bewahre auf alle Fälle auch die später ungültigen Papiere auf, denn dort sind meistens Daten vermerkt, die in den neuen nicht drin sind (Sonderreifengrössen,etc).

Hallo,

Das ist in der Regel kein Problem wenn die Ausdrucke nicht
mehr vorhanden sind.

Im Fahrzeugschein ist TÜV und ASU bescheinigt. Im Zweifel
schauen der/die Sachbearbeiter/in kurz auf das Nummernschild.

Mag sein, dass es in manchen Zulassungsstellen anders gemacht wird, aber die Plaketten auf den Schildern interessieren normal nicht!

HU ist im Schein eingetragen, AU aber nicht. Und da man eh die Bescheinigung immer dabei haben muss, hilft nur zu erkunden, wo die AU gemacht wurde und dort eine Zweitschrift anzufordern. Sonst: Neu machen.

Beste Grüße
Guido

ruf vorher bei deiner zulassungsstelle an–dann weisst du ganz genau,was sache ist!

danke
Danke für eure Hilfe, dann werde ich mal alles einpacken, was ich so habe und hoffen, dass ich ohne neue HU/AU machen zu müssen durchkomme… schöne Grüße, ralle

Nicht wirklich
Hallo Hartmut,

die Bescheinigungen für AU/HU sind zwingend notwendig. Es besteht sogar eine Mitführungspflicht für die AU-Bescheinigung (für TÜV nur Aufbewahrungspflicht).
Ausnahme: neue PKW bis 3 Jahre da hier noch keine Prüfung erfolgen musste.
Aufgrund der inzwischen zahlreichen Fälschungen von Plaketten und Stempeln akzeptieren die Verwaltungsbehörden nur noch die Originale der Prüfbescheinigungen.
Auf dem Stempel im FZ-Schein steht jedoch die Prüfgesellschaft (DEKRA, TÜV, GTÜ…)drauf. Anruf genügt und die Prüfgesellschaften faxen eine Kopie zur Zulassungsstelle.
Ich habe selbst vor ein paar Wochen eine längere Wartezeit bei der Zulassungsstelle genossen und durfte miterleben wie die Hälfte der Leute wieder weggeschickt wurden.

Gruss Jakob

Das ist in der Regel kein Problem wenn die Ausdrucke nicht
mehr vorhanden sind.

So wie es aussieht werden doch wohl die Orginalbescheinigungen gebraucht.

Fürchte, ich hatte da unrecht.

Gruß

hartmut