Umschreiben der Eigenheimzulage

Grundsätzlich ist mir bekannt, dass es die Eigenheimzulage mittlerweile nicht mehr gibt. Wie sieht es denn aus, wenn man für eine Eigentumswohnung EHZ bekommen hat, dann aber während der nächsten 8 Jahre eine andere selbstgenutzte Immobilie bezieht. Fällt dann der Anspruch weg?

Danke,
Jörg

Gesetz (EigZulG):
http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/__7.html

Links:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=…

Gruß JoKu

Grundsätzlich ist mir bekannt, dass es die Eigenheimzulage
mittlerweile nicht mehr gibt. Wie sieht es denn aus, wenn man
für eine Eigentumswohnung EHZ bekommen hat, dann aber während
der nächsten 8 Jahre eine andere selbstgenutzte Immobilie
bezieht. Fällt dann der Anspruch weg?

Ja, der Anspruch fällt weg. Ausser das Folgeobjekt wird vor dem 1.1.2006 angeschafft oder es wird vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung begonnen.

Dies ergibt sich aus $ 19 Abs. 9 EigZulG i.V.m. § 7 Satz 2 EigZulG, denn das Folgeobjekt ist ein eigenständiges Objekt für das die Voraussetzungen eigenständig geprüft werden müssen.

Grüße
Chris