Hallo zusammen,
ich habe da mal ne kurze Frage.
Nach einem Umzug sind Perso und Fahrzeugschein auf die neue Anschrift umgeschrieben.
Muss man den Fahrzeugbrief auch noch umschreiben lassen?
Viele Grüße
Hallo zusammen,
ich habe da mal ne kurze Frage.
Nach einem Umzug sind Perso und Fahrzeugschein auf die neue Anschrift umgeschrieben.
Muss man den Fahrzeugbrief auch noch umschreiben lassen?
Viele Grüße
Hi!
ich habe da mal ne kurze Frage.
Nach einem Umzug sind Perso und Fahrzeugschein auf die neue
Anschrift umgeschrieben.Muss man den Fahrzeugbrief auch noch umschreiben lassen?
M.W. kann der Schein nicht ohne den Brief „umgeschrieben“ werden.
Man erhält einen neuen Schein, falls noch nicht vorhanden, jetzt die neue EU-Geschichte, und auch einen Eintrag in den Brief bzw. gleich den neuen EU-Brief.
Geht m.W. nur zusammen.
Grüße,
M.
Hallo,
Nach einem Umzug sind Perso und Fahrzeugschein auf die neue
Anschrift umgeschrieben.
Muss man den Fahrzeugbrief auch noch umschreiben lassen?
Falls nach dem Umzug das gleiche Kennzeichen besteht (also Umzug innerhalb der Stadt) wird die Adresse nur im Fahrzeugschein geändert.(Änderung möglich beim Einwohneramt - jedenfalls in Nürnberg).
Im Fahrzeugbrief (alte Form) steht keine Adresse und im Fahrzeugbrief (neue Form) muss die Adresse stehen bleiben wo man zum Zulassungszeitpunkt gewohnt hat.
Falls der Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk stattfand (also z.B. von M nach N) dann ist eine komplette Ummmeldung notwendig, dann bekommt man neuen Schein und im Brief wird´s auch geändert (Änderung bei Zulassungsstelle).
Gruss Sid