Umschreiben Führerschein Klasse 3 -> CE

Liebe/-r Experte/-in,

Im Januar 2012 werde ich (leider schon) 50. Ich habe noch den alten grauen Führerschein (erworben Januar 1980). Im Prinzip sind alle Punkte, die das Umschreiben auf einen EU-Führerschein angehen, klar. Nur zu einem Punkt finde ich widersprüchliche Angaben zu dem, was mir bei Anfrage bei der Behörde erzählt wurde.

Ich werde ihn zwar nicht in nächster Zeit benötigen, aber das könnte sich in den kommenden Jahren ändern. Daher wäre für mich die (beschränkte) CE-Klasse von Bedeutung. Meine Fragen hierzu:

1.) Wenn ich jetzt, mit noch 49 Jahren, die CE79-Klasse mit beantrage, benötige ich, meinem Verständnis nach und auch laut Angabe der Behörde, keine augenärztliche und ärztliche Untersuchungsbescheinigung. Ist das richtig?

2.) Ab 50 sind alle 5 Jahre Verlängerungen nötig, die die Gesundheits-Checks (Augenarzt, Arzt) beinhalten. Wäre in meinem Fall die Verlängerung schon zu meinem 50sten Geburtstag nötig oder erst 5 Jahre danach? Gibt es hier Fristen? Ich habe von einer 2 Jahres-Frist gelesen, an anderer Stelle aber auch, dass es hier Änderungen gegeben haben soll. Von der Behörde wurde mir mitgeteilt (und hier bin ich erstaunt und finde keine Übereinstimmung in Berichten im Internet), dass ich im Prinzip eine Verlängerung jederzeit beantragen könnte. Das hieße, dass ich jetzt CE79 beantrage, die Fahrzeuge in dieser Klasse (12-18 t) ab 50 (oder 55?) ohne Verlängerung nicht nutzen dürfte, „bei Bedarf“ diese Verlängerung aber z. B. nach 8 Jahren beantragen kann. Ist das richtig oder gibt es doch eine 2 Jahres-Frist oder muss ich sogar zum Stichtag eine Verlängerung beantragen?

Wie gesagt, aus den Foren und Angaben im Internet werde ich nicht wirklich schlau. Daher wäre ich für eine kurze Auskunft sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß,

Arnulf

Hallo,

die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da sehr viele Regelungen mit hineinfallen.

  1. Die Fahrerlaubnis Klasse CE79 muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängert werden. (Also das erste Mal mit 50!!
  2. Man kann diese Frist auch verstreichen lassen und kann erst später eine Verlängerung beantragen, allerdings hat dann die Verwaltungsbehörde das Recht, Auflagen zu erteilen. (z.B. zum Nachweis der Fahrtauglichkeit auf einem CE79 Fahrzeug eine theoretische oder praktische Prüfung.) Je länger der Zeitraum ist, desto wahrscheinlicher kann so eine Auflage werden.
  3. Ab 10.9 2014 benötigt jeder der Lkw über 3,5t gewerblich fahren möchte die 5 Weiterbildungsmodule, ansonsten ist die Fahrerlaubnis nur für Handwerker, Feuerwehr oder Privatfahrten gültig.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Gruß