Umschreibung des Elternhauses auf zwei Geschwister

Das Elternhaus wurde auf zwei Geschwister umgeschrieben. In einem Stock wohnen die Eltern mit lebenslangem Wohnrecht. Der andere Stock kann von einem der Geschwister genutzt werden.

  1. Muss dieser dann dem anderen Geschwisterteil einen
    finanziellen Ausgleich zahlen?
  2. Wäre dieser so hoch, wie auch fremde Mieter als
    Miete bezahlen würden?
  1. Muss dieser dann dem anderen Geschwisterteil einen
    finanziellen Ausgleich zahlen?

Wenn das vereinbart ist, ja, wenn nicht dann nein.

  1. Wäre dieser so hoch, wie auch fremde Mieter als
    Miete bezahlen würden?

Der ist genau so hoch, wie vereinbart.

Hallo Jasmin,

muss es unter Geschwistern unbedingt eine juristische Lösung sein? Oder reicht vielleicht auch eine normale menschliche Überlegung?

Eine Überlegung wäre zum Beispiel diese:

Beide Geschwister gehen erst mal gedanklich davon aus der andere Stock wäre an einen fremden Mieter vermietet. Die einkommende Miete würde dann durch beide Geschwister geteilt. In diesem Fall würde jeder der Geschwister die Hälfte der Miete bekommen.

Nun könnte man sich so einigen, dass der nicht dort wohnende Geschwisterteil seine Hälfte der Miete von dem dort wohnenden Geschwisterteil erhält.

Ob diese Lösung unter juristischer Betrachtung standhalten würde kann ich nicht sagen. Aber unter Geschwistern wäre diese menschliche Lösung bestimmt nicht die schlechteste.

Gruß Horst