Umschreibung DSV-A-Schein in SBF-Binnen

Hallo zusammen,

ich habe vom DSV den „Führerschein für Yachten unter Segel und unter Motor für Binnenfahrt (A)“, erworben im Jahr 1982.

Nach meiner Kenntnis gibt mir dieser Führerschein die gleichen Berechtigungen wie der Sportbootführerschein Binnen. Ist das korrekt?

  1. Frage: Was muss ich tun, um diesen Führerschein in einen SBF-Binnen umschreiben zu lassen? Was bringt mir das? Ist das zu empfehlen? Was kostet sowas?

Merci schonmal für die Antworten.

Grüße
Sebastian

Siehe dazu http://www.dsv.org/ und dann auf der linken Seite der Button „Führerscheine“. Verona sagt: „Hier werden Sie geholfen.“

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Moin,

vielen Dank erstmal.

Siehe dazu http://www.dsv.org/ und dann auf der linken Seite
der Button „Führerscheine“. Verona sagt: „Hier werden Sie
geholfen.“

Ein Antragsformular für die Umschreibung habe ich gefunden, das Vorgehen und die Kosten sind damit auch klar.

Was nicht so explizit hervorgeht: Gibt es zwischen den beiden Scheinen irgendwelche Unterschiede oder sind sie absolut gleichwertig? Wenn letzteres, was spricht dann dafür, sich den SBF Binnen ausstellen zu lassen?

Viele Grüße
Sebastian

Moin, Moin,

[schnipp]

Was nicht so explizit hervorgeht: Gibt es zwischen den beiden
Scheinen irgendwelche Unterschiede oder sind sie absolut
gleichwertig? Wenn letzteres, was spricht dann dafür, sich den
SBF Binnen ausstellen zu lassen?

Der Unterschied ist folgender:
Der SBF Binnen ist ein „amtlicher“ Führerschein einer staatlichen Stelle (BRD) und der A-Schein ist ein „nichtamtlicher“ Schein einer privatrechtlichen Organisation (DSV).

Im Vergleich:
Der SBF Binnen hat den gleichen Stellenwert wie Dein Autoführerschein und der A-Schein hat den Stellenwert wie der Fahrradführerschein meiner Enkelin, ausgestellt von der Deutschen Verkehrswacht. Es ist nun mal so, auch wenn das mancher nicht wahr haben will.

Die Entscheidung was für Dich „wertvoller“ ist, liegt alleine bei Dir. Ich (als Ausbilder bei http://www.schiffahrt.edu/) plädiere für die amtl. Scheine. Die haben immer Bestand (Stichwort: „Besitzstandswahrung“). Wer weiß, was mal aus den nichtamtl. Scheinen wird. Sie behalten zumindest aber immer den Wert des Papieres, auf dem sie gedruckt worden sind.

Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

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Der Unterschied ist folgender:
Der SBF Binnen ist ein „amtlicher“ Führerschein einer
staatlichen Stelle (BRD) und der A-Schein ist ein
"nichtamtlicher" Schein einer privatrechtlichen
Organisation (DSV).

Im Vergleich:
Der SBF Binnen hat den gleichen Stellenwert wie Dein
Autoführerschein und der A-Schein hat den Stellenwert wie der
Fahrradführerschein meiner Enkelin, ausgestellt von der
Deutschen Verkehrswacht. Es ist nun mal so, auch wenn das
mancher nicht wahr haben will.

Hm … aber der DSV-A-Schein berechtigt mich doch z.B. zum Führen eines Wasserfahrzeugs mit Motor über 5 PS auf Binnenwasserstrassen, genau wie der SBF Binnen (oder etwa nicht?), während der Fahrradführerschein der Deutschen Verkehrswacht nicht zum Autofahren berechtigt wie mein Führerschein.

… amtl. Scheine. Die haben immer Bestand
(Stichwort: „Besitzstandswahrung“). Wer weiß, was mal aus den
nichtamtl. Scheinen wird.

Das ist ein Argument. Ansonsten: Gibt es irgendetwas, das ich mit dem SBF Binnen darf, mit dem DSV-A-Schein aber nicht?

Grüße
Sebastian

Hm … aber der DSV-A-Schein berechtigt mich doch z.B. zum
Führen eines Wasserfahrzeugs mit Motor über 5 PS auf
Binnenwasserstrassen, genau wie der SBF Binnen (oder etwa

Richtig.

nicht?), während der Fahrradführerschein der Deutschen
Verkehrswacht nicht zum Autofahren berechtigt wie mein
Führerschein.

Wenn Du nochmals richtig nachschaust wirst Du feststellen, daß ich das mit keinem Wort behauptet habe. Es ging hier ausschließlich um die Wertigkeit (amtlich / nichtamtlich) und da war mein Vergleich schon absolut zutreffend.

Das ist ein Argument. Ansonsten: Gibt es irgendetwas, das ich
mit dem SBF Binnen darf, mit dem DSV-A-Schein aber nicht?

Ja, Du darfst mit dem SBF Binnen in der Tasche sagen, Du hättest einen amtlichen Führerschein. Mit dem DSV-A-Schein in der Tasche darfst Du das nicht sagen, da dieser nur ein nichtamtlicher Verbandsführerschein ist.

Wir können hier jetzt noch stundenlange „Scheindiskussionen“ darüber führen, was wohl besser schmeckt. Schmierseife oder Kernseife. Das ist alles Geschmacksache. Auf alle Fälle beides Seife. Jeder sollte das nehmen was er am liebsten mag. So auch beim Sportbootführerschein. Den grundlegenden Unterschied habe ich ja schon erklärt.

Ich sehe beim SBF Binnen jedenfalls nur Vorteile gegenüber dem A-Schein. Geh mal ins europäische Ausland und erzähl denen mal was von Deinem DSV-A-Schein. Dann komme ich mit meinem amtlichen (mehrsprachigen) Führerschein mit Bundesadler auf der Frontseite daher und lasse Dich dann mal mit Deinem Schein ganz schön alt aussehen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

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Ansonsten: Gibt es irgendetwas, das ich
mit dem SBF Binnen darf, mit dem DSV-A-Schein aber nicht?

Ja, Du darfst mit dem SBF Binnen in der Tasche sagen, Du
hättest einen amtlichen Führerschein. Mit dem DSV-A-Schein in
der Tasche darfst Du das nicht sagen, da dieser nur ein
nichtamtlicher Verbandsführerschein ist.

Gut, das ist erstmal die Auskunft, die ich haben wollte. Ich habe also bisher zumindest nichts gemacht, für das ich eigentlich den SBF Binnen anstelle des DSV-A gebraucht hätte.

Ich sehe beim SBF Binnen jedenfalls nur Vorteile gegenüber dem
A-Schein. Geh mal ins europäische Ausland und erzähl denen mal
was von Deinem DSV-A-Schein. Dann komme ich mit meinem
amtlichen (mehrsprachigen) Führerschein mit Bundesadler auf
der Frontseite daher und lasse Dich dann mal mit Deinem Schein
ganz schön alt aussehen.

Dazu wird es nicht kommen, ich werde den SBF Binnen beantragen, dann habe ich auch den Bundesgeier zum Vorzeigen *g*

Die Verwendung des DSV-A im Ausland würde ja auch voraussetzen, dass dort jeder weiß, dass er dem SBF Binnen gleichgestellt ist. Wenn das einer nicht weiß, gibt’s möglicherweise Probleme.

Du siehst also, ich bin dem SBF gegenüber durchaus positiv eingestellt, ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich’s die ganze Zeit richtig gemacht habe oder ob ich was riskiert habe, als ich das Rettungsboot meines damaligen Vereins mit 25 PS auf dem Main gefahren habe.

Alles klar, vielen Dank … und tschüss!

Sebastian

ganze Zeit richtig gemacht habe oder ob ich was riskiert habe,
als ich das Rettungsboot meines damaligen Vereins mit 25 PS
auf dem Main gefahren habe.

Not kennt kein Gebot! Wenn die doch am Absaufen waren und ich meine damit kein Alkohol.

Ich fahre Pfingsten auch an die Mosel zum Absaufen und ich meine damit aber den Riesling. Aber dafür brauche ich weder den Amtlichen noch den A-Schein. Da ist nur das Vorhandensein von guter Kondition angesagt! :smile:

Tschüß

Klaus-Werner Olderdissen

ganze Zeit richtig gemacht habe oder ob ich was riskiert habe,
als ich das Rettungsboot meines damaligen Vereins mit 25 PS
auf dem Main gefahren habe.

Not kennt kein Gebot! Wenn die doch am Absaufen waren und ich
meine damit kein Alkohol.

Nee, nicht nur im akuten Notfall, das auch … oft ging’s aber um’s Bojenlegen für Regatten oder um’s Ausbringen und Einholen der Schifffahrtssperre (kleines Boot mit Sperrschild in der Mitte des Fahrwassers verankern) usw., halt die üblichen Hilfsdienste rund um Regatten. Kein Notfall, also kein rechtfertigender oder übergesetzlicher Notstand, daher Führerscheinpflicht.

Ich fahre Pfingsten auch an die Mosel zum Absaufen und ich
meine damit aber den Riesling. Aber dafür brauche ich weder
den Amtlichen noch den A-Schein. Da ist nur das Vorhandensein
von guter Kondition angesagt! :smile:

Dann viel Spaß und fröhliches „Absaufen“ (aber müsste es zu Beginn der Saison nicht „Ansaufen“ heißen, analog zu „Ansegeln“?).

Wie heißt es so schön: Man ist solange nüchtern, wie man auf dem Boden liegen kann, ohne sich festzuhalten.

So, eh wir hier wegen Off Topics eine Verwarnung des Schifffahrtsamtes bekommen, höre ich jetzt auf.

Grüße
Sebastian