Hallo, wenn ein Gutschein z.B. zu einer Rückenmassage von einer Sauna ausgestellt wurde, jetzt die Sauna diese Dienstleistung nicht mehr anbietet. Darf der Aussteller (die Sauna)den Gutschein umwandeln in einen allgemeinen Gutschein umgewandelt werden oder darf auf die Geldauszahlung bestehen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas genaues dazu sagen könnte.
kommt darauf an, was das für ein Gutschein war. Wurde er ganz normal gekauft, um ihn die Leistung später einmal einzulösen (z.B. als Geschenk für jemanden), ist er noch gültig und bietet der Aussteller die Leistung nicht mehr an, dürfte er um eine Auszahlung nicht herumkommen.
Danke schon mal für die Antwort. Der Gutschein ist noch Gültig und der Laden möchte eine andere Dienstleistung bzw. ihn in einen allgemeinen Gutschein umwandeln. Muss das angenommen werden?
Hallo,
Du hast die Frage noch nicht beantwortet: was war das für ein Gutschein? Als Geschenk für jemanden dort gekauft? Anlässlich einer Werbeaktion bekommen? Bei einer Verlosung gewonnen? Als Gutschrift bei einer Reklamation / Umtausch erhalten?
Gruß
loderunner (ianal)
hallo,
der Verkäufer hat eine Leistung angeboten, der Käufer hat bezahlt. Jetzt hat der Verkäufer, innerhalb der gesetzlichen Fristen, die Leistung nicht mehr im Angebot. Damit kann er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, muss also das Geld zurückzahlen.