Hallo
Ich habe 1996 ein Haus gekauft und mit meiner damaligen Freundin saniert.
Bei dem Notar liessen wir uns beide in Grundbuch eintragen.jeder zu 50%.
Ein paar Jahre später gab sie mir den Laufpass und blieb alleine im Haus .
Sie zahlte dann Miete die anfangs pünklich kamen dann sporalisch zum Schluss nichts mehr.
Mit rechtlichem Beistand habe ich sie nun des Feldes verwiesen da sie gar nichts mehr bezahlt.Sowohl Ihr Pflichtteil an den Schulden die auf dem Haus noch lasten noch die ausstehende Miete.
Inzwischen habe ich erfahren das Sie hochverschuldet ist und der Gv ständig bei Ihr ein und ausgeht.
Mein Angebot an sie war das ich die anderen 50% auch übernehme damit das Haus mir alleine gehört.
Sie wäre damit ein Verstanden wenn ich Ihr die Schulden die sie bei mir hat erlasse.
Ich habe nun Sorge dass wenn ich dass Haus auf mich überschreibe
§419BGB in Kraft tritt und die anderen Gläubiger mich dann zur Schuldtilgung verpflichten können.
Bzw die Umschreibung nicht zulassen weil sie die andern 50% als Sicherheit wollen ???
für Hilfe oder gute Ratschläge wäre ich dankbar
Gruss Andy