Umschreibung Hausratversicherung

Hallo.

Mich beschäftigt ein Sachverhalt den ich aus einer Zeitung entnommen habe:
Zwei Personen (weder verheiratet, noch verwand) wohnen zusammen in einer Wohnung und sind beide Versicherungsnehmer einer gemeinsamen Hausratversicherung für diese Wohnung.
Zwischen den beiden kam es zu Unstimmigkeiten und beide sind getrennt voneinander aus der Wohnung ausgezogen. Eine Zusage der einen Person zur Übernahme der Hausratversicherung gab es, jedoch nicht schriftlich gegenüber der Versicherung, und nun wird jeglicher Kontakt und Tätigkeit von dieser Person verweigert. Und jegliche Vertragsänderungen müssen von beiden Versicherungsnehmern unterschrieben werden.

Und nun die Frage:
Wie kann die Hausratversicherung aufgelöst oder umgeschrieben werden?
Ich erinnere mich, das in meiner Hausratversicherung die Vorgabe galt, dass ich die versicherte Wohnung dauerhaft selbst bewohnen müsse. Dies tun beide Personen aber nicht mehr. Ist da nicht ein Vertragsgegenstand nicht mehr eingehalten worden und die Versicherung nichtig?
Kennt sich da jemand genauer aus?

Grüße
ChrisD

Hallo.

Mich beschäftigt ein Sachverhalt den ich aus einer Zeitung
entnommen habe:
Zwei Personen (weder verheiratet, noch verwand) wohnen
zusammen in einer Wohnung und sind beide Versicherungsnehmer
einer gemeinsamen Hausratversicherung für diese Wohnung.
Zwischen den beiden kam es zu Unstimmigkeiten und beide sind
getrennt voneinander aus der Wohnung ausgezogen. Eine Zusage
der einen Person zur Übernahme der Hausratversicherung gab es,
jedoch nicht schriftlich gegenüber der Versicherung, und nun
wird jeglicher Kontakt und Tätigkeit von dieser Person
verweigert. Und jegliche Vertragsänderungen müssen von beiden
Versicherungsnehmern unterschrieben werden.

Und nun die Frage:
Wie kann die Hausratversicherung aufgelöst oder umgeschrieben
werden?

Ein Auszug aus einer Wohnung ist kein Risikofortfall, weil man davon ausgeht, daß ein VN seinen Hausrat mit in eine andere Wohnung nimmt.

Ich erinnere mich, das in meiner Hausratversicherung die
Vorgabe galt, dass ich die versicherte Wohnung dauerhaft
selbst bewohnen müsse. Dies tun beide Personen aber nicht
mehr. Ist da nicht ein Vertragsgegenstand nicht mehr
eingehalten worden und die Versicherung nichtig?
Kennt sich da jemand genauer aus?

Wenn beide VN waren, wer hat denn die Beiträge bezahlt? Wurde von einem Konto abgebucht oder wurde überwiesen?
In dem Fall ist ein klärendes Gespräch mit dem VR wahrscheinlich sinnvoll. Meistens gibt es eine Lösung, wenn man den Sachverhalt genau erklärt und nachdrücklich um eine unkomplizierte Lösung bittet. In dem Fall nicht abwimmeln lassen.
Im Extremfall wird bei Nichtzahlung der Prämie wohl irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen (von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich!). Dem zweiten VN sollte dieses klar sein. Vielleicht kann auch das zur Einsicht helfen.

Grüße
ChrisD

Hallo.

Mich beschäftigt ein Sachverhalt den ich aus einer Zeitung
entnommen habe:
Zwei Personen (weder verheiratet, noch verwand) wohnen
zusammen in einer Wohnung und sind beide Versicherungsnehmer
einer gemeinsamen Hausratversicherung für diese Wohnung.
Zwischen den beiden kam es zu Unstimmigkeiten und beide sind
getrennt voneinander aus der Wohnung ausgezogen. Eine Zusage
der einen Person zur Übernahme der Hausratversicherung gab es,
jedoch nicht schriftlich gegenüber der Versicherung, und nun
wird jeglicher Kontakt und Tätigkeit von dieser Person
verweigert. Und jegliche Vertragsänderungen müssen von beiden
Versicherungsnehmern unterschrieben werden.

Und nun die Frage:
Wie kann die Hausratversicherung aufgelöst oder umgeschrieben
werden?

Ein Auszug aus einer Wohnung ist kein Risikofortfall, weil man
davon ausgeht, daß ein VN seinen Hausrat mit in eine andere
Wohnung nimmt.

Richtig. Nur ist ja eine Bedingung der Versicherung, dass die versicherte Wohnung auch vom VN dauerhaft bewohnt sein muss. Ist aber nicht mehr der Fall und bei zwei VN gibt es dann ja auch zwei neue Wohnungen.

Ich erinnere mich, das in meiner Hausratversicherung die
Vorgabe galt, dass ich die versicherte Wohnung dauerhaft
selbst bewohnen müsse. Dies tun beide Personen aber nicht
mehr. Ist da nicht ein Vertragsgegenstand nicht mehr
eingehalten worden und die Versicherung nichtig?
Kennt sich da jemand genauer aus?

Wenn beide VN waren, wer hat denn die Beiträge bezahlt? Wurde
von einem Konto abgebucht oder wurde überwiesen?

Lastschrift von einem Gemeinschaftskonto der beiden. Also beide VN und beide haben bezahlt.

In dem Fall ist ein klärendes Gespräch mit dem VR
wahrscheinlich sinnvoll. Meistens gibt es eine Lösung, wenn
man den Sachverhalt genau erklärt und nachdrücklich um eine
unkomplizierte Lösung bittet. In dem Fall nicht abwimmeln
lassen.
Im Extremfall wird bei Nichtzahlung der Prämie wohl irgendwann
der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen (von Gesellschaft zu
Gesellschaft unterschiedlich!). Dem zweiten VN sollte dieses
klar sein. Vielleicht kann auch das zur Einsicht helfen.

Das bleibt zu hoffen.

Grüße
ChrisD

Hallo.

Mich beschäftigt ein Sachverhalt den ich aus einer Zeitung
entnommen habe:
Zwei Personen (weder verheiratet, noch verwand) wohnen
zusammen in einer Wohnung und sind beide Versicherungsnehmer
einer gemeinsamen Hausratversicherung für diese Wohnung.
Zwischen den beiden kam es zu Unstimmigkeiten und beide sind
getrennt voneinander aus der Wohnung ausgezogen. Eine Zusage
der einen Person zur Übernahme der Hausratversicherung gab es,
jedoch nicht schriftlich gegenüber der Versicherung, und nun
wird jeglicher Kontakt und Tätigkeit von dieser Person
verweigert. Und jegliche Vertragsänderungen müssen von beiden
Versicherungsnehmern unterschrieben werden.

Und nun die Frage:
Wie kann die Hausratversicherung aufgelöst oder umgeschrieben
werden?

Ein Auszug aus einer Wohnung ist kein Risikofortfall, weil man
davon ausgeht, daß ein VN seinen Hausrat mit in eine andere
Wohnung nimmt.

Richtig. Nur ist ja eine Bedingung der Versicherung, dass die
versicherte Wohnung auch vom VN dauerhaft bewohnt sein muss.
Ist aber nicht mehr der Fall und bei zwei VN gibt es dann ja
auch zwei neue Wohnungen.

Die Wohnung muss ständig bewohnt sein, richtig. Wenn nicht würde das Risiko größer werden (z.B. Einbruch) und eine höhere Prämie wäre fällig. Es heißt aber nicht, daß dann die Hausrat automatisch beendet wird. Ich finde der beste Weg ist dem VR mitzuteilen, daß die Wohnung nicht bewohnt ist, ein Übergang auf einen der beiden VNs nicht möglich ist und entweder um Auflösung des Vertrags bitten oder unkomplizierte Lösung auf anderem Wege. Es hängt vom Versicherer ab - da gibt es gute und bürokratische. In der Praxis kann es so laufen - Dialog anfangen und notfalls einen Sachbearbeiter nerven, nerven, nerven…

Ich erinnere mich, das in meiner Hausratversicherung die
Vorgabe galt, dass ich die versicherte Wohnung dauerhaft
selbst bewohnen müsse. Dies tun beide Personen aber nicht
mehr. Ist da nicht ein Vertragsgegenstand nicht mehr
eingehalten worden und die Versicherung nichtig?
Kennt sich da jemand genauer aus?

Wenn beide VN waren, wer hat denn die Beiträge bezahlt? Wurde
von einem Konto abgebucht oder wurde überwiesen?

Lastschrift von einem Gemeinschaftskonto der beiden. Also
beide VN und beide haben bezahlt.

macht die Sache nicht leichter - wenn z.B. Du bereit bis die Versicherung zu übernehmen besteht auch die Möglichkeit die Versicherungssumme auf z.B. nur 2500 Euro zu reduzieren weil vielleicht ein Großteil der Einrichtung verkauft, verschenkt…wurde.
Entsprechend niedrig ist die Prämie und dann zum Ende der Vertragslaufzeit oder nach einem Schaden kündigen

In dem Fall ist ein klärendes Gespräch mit dem VR
wahrscheinlich sinnvoll. Meistens gibt es eine Lösung, wenn
man den Sachverhalt genau erklärt und nachdrücklich um eine
unkomplizierte Lösung bittet. In dem Fall nicht abwimmeln
lassen.
Im Extremfall wird bei Nichtzahlung der Prämie wohl irgendwann
der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen (von Gesellschaft zu
Gesellschaft unterschiedlich!). Dem zweiten VN sollte dieses
klar sein. Vielleicht kann auch das zur Einsicht helfen.

Das bleibt zu hoffen.

Grüße
ChrisD