Umschreibung von LKW auf PKW

W elche Voraussetzungen müssen gegeben sein um einen Ford Ranger, der im Fahrzeugschein als LKW geführt ist, zu einem PKW umschreiben zu lassen?

Hallo!

Lies mal diesen Beitrag, er erklärt einiges.http://www.autobild.de/artikel/zulassung-pkw-oder-lk…

Es kann für die Steuer anders bewertet werden als für die Versicherung. Nicht der reine Eintrag in den Papieren gilt.

Die Definition PKW ist doch sehr eindeutig "dient ausschließlich dem Personentransport ".
Und damit ist die Bauart und Auslegung gemeint, nicht, ob man damit nur ins Büro fährt.
Und LKW dient eben „ausschließlich dem Gütertransport“.

Wichtiger Punkt wäre Verhältnis Fahrgastraum zu Laderaum.

ein Pickup (nur da stellt sich das Problem eigentlich kann eine  kleine Kabine haben ( 2- 3 Plätze und eine große Ladefläche = LKW.

Mit einer Doppelkabine und dann nur noch kleinerer Ladefläche wirds schon eher ein PKW.
Dann wenn eben Kabine größer ist als Restladefläche.

Was hast Du also für einen ?

MfG
duck313

Hallo!

Die Definition PKW ist doch sehr eindeutig "dient
ausschließlich dem Personentransport ".
Und damit ist die Bauart und Auslegung gemeint, nicht, ob man
damit nur ins Büro fährt.

Angenommen ich würde eine Sattelzugmaschine als PKW zulassen wollen (z. B. indem die Sattelkupplung unbrauchbar gemacht/entfernt wird).

Könnte man das als PKW zulassen? :smile:

Grüße TG

Nein.

Schon wegen des Gewichts nicht.
Aber hier wäre es doch klar und einsichtig.
Zugmaschine ist zum Lastentransport. Da kann man nichts ummodeln.

Es geht im Grunde nur bei Fahrzeugen, die in ähnlicher Version für beides gebaut werden.
Also Kleinbus und Lieferwagen etwa.
Da hat es eben feste Trennwand und hinten keine(wenig) Fenster beim Lieferwagen.
Baugleiche Karosserie hat der Kleinbus, Trennwand raus, hinten alles mit Fenstern und natürlich mehr Sitze.
Da kann man schon aus Bus einen LKW und umgekehrt machen. Mit mehr oder weniger Umbauten.

MfG
duck313

Danke Duck313. Wir haben jetzt einen Termin bei der Dekra. Dort wird geprüft ob die Voraussetzungen (z.B. Ladefläche, Geräuschwerte, Abgaswerte …) gegeben sind.

MfG
hummel67