Guten Tag,
angenommen folgender Fall: man besitzt eine Eigentumswohnung, für die man von einem Angehörigen einen Privatkredit bekommen hatte (Eintragung im Grundbuch). Als Alleinerbe dieses inzwischen verstorbenen Angehörigen gehört einem nunmehr die Wohnung schuldenfrei. Die Wohnung wurde bisher von dem Angehörigen genutzt.
Nun soll die Wohnung vermietet werden.
Auf einem selbst bewohnten Haus des Erben lasten noch größere Schulden.
Ist es möglich, einen Teil der Schulden des Hauses auf die Wohnung zu übertragen um die Zinsen steuerlich gegenüber den künftigen Mieteinnahmen ansetzen zu können. Geht das? Was ist zu beachten?
Danke
Ist es möglich, einen Teil der Schulden des Hauses auf die
Wohnung zu übertragen um die Zinsen steuerlich gegenüber den
künftigen Mieteinnahmen ansetzen zu können. Geht das?
Diese Frage wurde kürzlich im Steuerbrett behandelt. Fazit: Das FA wird wissen wollen, in welchem Zusammenhang das Darlehen mit der Vermietung steht. Kann man das nicht vernünftig begründen, werden die Zinsaufwendungen nicht anerkannt.
leider habe ich den Eintrag im Steuer Brett nicht gefunden, hat jemand einen Tipp?
Unter welchen Umständen könnte das Finanzamt eine Verbindung der Umschuldung mit der Vermietung anerkennen?
Moin,
ich würde in diesem fiktiven Fall nicht Umschulden.
Ich würde für das Objekt einen eigenen Kreditvertrag abschließen.
Die Verwendung der Mittel kann dem FA dann bei Bedarf erläutert werden: Reparaturen, Verwaltung, NK, schlicht alles was auch nur im entferntesten mit der Vermietungsabsicht zu tun hat.
Anschließend mit Sondertilgungen den Altvertrag ablösen. Sämtliche freien und frei werdenden Mittel in den Altvertrag stecken. Es ist nicht verboten sein Kapital nicht in die Bewirtschaftung des Vermietungsobjektes zu stecken.
Sobald das FA Wind von den verschiedenen Finanzierungen bekommt, wird es hellhörig werden.
Also eigenes Konto nur für die Vermietung, sämtliche Einnahmen sofort auf das Privatkonto überweisen, damit Tilgen und alle Ausgaben über den Kredit auffüttern (dies mit der Bank schon so absprechen)
Aber: ianal und auch kein Steuerspezialist
vnA
Unter welchen Umständen könnte das Finanzamt eine Verbindung
der Umschuldung mit der Vermietung anerkennen?
ein „Leidensgenosse“:
http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/show/5418274…
Gruß
Nordlicht