Umschulen Lagerlogistik auf Versicherungsmakler?

Hallo,

habe da mal eine Frage.

Ich mach gerade über die IHK meine Ausbildung nach. Im Mai habe ich meine Abschlussprüfungen und wenns gut läuft bin ich danach Fachkraft für Lagerlogistik. Da das jetzt nie mein Traumjob war, aber jedoch die chance bekommen habe (immerhin besser wir keine Ausbildung in der Tasche zu haben) wollte ich fragen ob ich z.B danach eine umschulg als Versicherungsvermittler oder gar Makler machen kann/darf!?

Danke

Klar darfst du,wer sollte es dir verbieten ?
Allerdings solltest du dir im Klaren sein,daß in dem Job (gerade bei den „Frischlingen“) in erster Linie Klinkenputzen angesagt ist, d.h. man muss sich meist erstmal einen eigenen Kundenstamm aufbauen,wenn man nicht gerade das Glück hat,eine bereits laufende Agentur zu übernehmen. Zudem sollte man nicht gerade kontaktscheu in diesem Job sein. Das ist nicht jedermanns Sache.

Hallo!

ob ich z.B danach eine umschulg als
Versicherungsvermittler oder gar Makler machen kann/darf!?

Makler ist nur ein anderes Wort für Vermittler. Natürlich kannst/darfst Du nach Erledigung einiger Formalitäten als Makler/Vermittler tätig sein. Eine Ausbildung oder Befähigungsnachweis ist dafür nicht vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wollte ich
fragen ob ich z.B danach eine umschulg als
Versicherungsvermittler oder gar Makler machen kann/darf!?

Kann dir keiner verbieten, die Versicherungen suchen ständig Nachwuchs da die Fluktuation doch sehr hoch ist. Meist wird man angelernt, man kann aber auch eine reguläre Umschulung machen, guck http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…

Gruß
Otto

Hallo,

danke für eure schnelle Antworten.
Dass es kein Leichtgang wird ist klar, welchen Job ist es auch.

Wie ist es denn wenn man z.B keine Ausbildung hat, kann man das über die IHK auch machen oder ist eine Ausbildung erstmals erforderlich?

Natürlich
kannst/darfst Du nach Erledigung einiger Formalitäten als
Makler/Vermittler tätig sein. Eine Ausbildung oder
Befähigungsnachweis ist dafür nicht vorgeschrieben

Das ist FALSCH und zwar schon seit mehreren Jahren!

Hallo,

Eine Ausbildung oder

Befähigungsnachweis ist dafür nicht vorgeschrieben

Das ist FALSCH und zwar schon seit mehreren Jahren!

Nach welcher Rechtsgrundlage?

Gruß
Otto

Einfach bei der IHK Homepage mal nachschauen, bin da jetzt zu faul zu das selber rauszusuchen.
Zum Glück darf heutzutage nicht einfach mehr jeder Versicherungen an seine Familie und Freunde vertreiben…

… und behaupte das Gegenteil.

Hallo!

Wie ist es denn wenn man z.B keine Ausbildung hat, kann man
das über die IHK auch machen oder ist eine Ausbildung erstmals
erforderlich?

Früher galt: Ist dir im Leben nichts gelungen, mache in Versicherungen. Inzwischen ist (mit etlichen Ausnahmen) ein Sachkundenachweis erforderlich, siehe z. B. http://ihk-kassel.de/solva_docs/merkblatt_sachkundep… .

Eine bestimmte Ausbildung, das Durchlaufen einer bestimmten Schule oder Absolvieren von Kursen ist nicht vorgeschrieben, nur die in einer Prüfung nachzuweisende Sachkunde. Der Umfang der nachzuweisenden Kenntnisse hält sich in überschaubaren Grenzen. Zudem reicht die Hälfte der maximalen Punkte, in einigen Bereichen nur ein Drittel. 2/3 Lücke gehen noch als „Bestanden“ durch.

Gruß
Wolfgang