Hallo folgendes:
Person A hat Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach erhalten. Nur Person A hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Vom AA und der DRV kommen nur ausflüchte,wie : Ohne Schulabschluss keine umschulung. Aber bezahlen will Person A auch keiner den Abschluss. Aus gesundheitlichen Gründen darf die person A aber nicht mehr in ausgeübten beruf als Kraftfahrer arbeiten. Was soll Person A denn jetzt machen? Stimmt es überhaupt, das die einem den Abschluss nicht bezahlen bräuchten? wozu wurden dann Leistungen zur Teilhabe am Arbeistleben dem grunde nach überhaupt bewilligt?
MFG Vincent
Hallo,
Mal in der Heimatstadt recharchieren, welche Möglichkeiten es für Abendschule o.ä. dort gibt. Teilweise lassen sich dort Schulabschlüsse kostenlos oder gegen geringe Gebühren nachholen.
mfg
nutzlos
Hallo,
Nur Person A hat keinen Schulabschluss
Welchen Beruf möchte A lernen? Sollte es ein anerkannter Ausbildungsberuf sein, so wäre dazu keine bestimmter Schulabschluß erforderlich.
Vom AA und der DRV kommen nur
ausflüchte,
In welcher Form? Schriftlich, mündlich? Ausflüchte gibt es nicht, nur Entscheidungen
Was soll Person A
denn jetzt machen?
Wenn ncit schon geschehen, einen schriftlichen Antrag stellen. Sollte der nicht bewilligt werden, kann man einen widerspruch einlegen.
Stimmt es überhaupt, das die einem den
Abschluss nicht bezahlen bräuchten?
Ist ja Allgemeinbildung und keine berufliche.
wozu wurden dann
Leistungen zur Teilhabe am Arbeistleben dem grunde nach
überhaupt bewilligt?
Den Grund kennst nur du, hier niemand.
Gruß
Otto
Hallo.
Nur Person A hat keinen Schulabschluss
Welchen Beruf möchte A lernen? Sollte es ein anerkannter Ausbildungsberuf sein, so wäre dazu keine bestimmter Schulabschluß erforderlich.
In der Theorie vielleicht nicht. In der Praxis wird es da aber arg schwierig bis unmöglich werden! Eigentlich solltest Du das wissen.
Gruß Conni
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