Umschulung abbrechen, welche Sanktionen stehen an?

Hallo, mal folgender fiktiver Fall. Zur Info, dies ist ein fiktiver Fall daher bringt es nichts über den Moralnischenwert zu sprechen. Und wenn es tatsächlich so irgendwo passieren würde, würde die besagte Person das gar nicht lesen weil vermutlich nur ein bekannter sich dazu seine Gedanken macht.

Person A ist aktuell ALG 2 Bezieherin und in einer Umschulung. Die Umschulung kam zu Stande da Person A eine zusage zu einer Stelle bei erfolgreichen bestehen hat. Person A kommt wohl dort nicht zurecht und findet das ganze auch noch nicht für sich passend. Daher überlegt die Person die Umschulung abzubrechen. Nun stellen sich folgende Fragen. Was sind die Konsequenzen? Bekannt ist, das wohl ein Teil der Umschulung zurück gezahlt werden muss 1/3 in etwa. Was kommt noch dazu? Welche Sanktionen sind durch das Jobcenter denkbar, da ja eine mögliche Stellen abgelehnt wird. Gibt es eine Möglichkeit da unbeschadet rauszukommen?

Ich bedanke mich, auf hoffentlich zahlreiche Beiträge

Hallo,
fiktiv ist die Kürzung des Hartz- IV-Bezuges möglich und auch wahrscheinlich. Zu Recht! Wer Arbeit angeboten bekommt, sollte sie machen. Das Jobcenter wird das auch so sehen. Und wenn es keinen besseren Grund gibt als „für  mich nicht die passende Umschulung“, dann werden die Bezüge gekürzt.
Find ich übrigens moralisch auch ok. (Die Kürzung)

Hallo,

Moralnischenwert

Was ist das?

Nun stellen sich folgende Fragen. Was sind die
Konsequenzen?

Das kann man bei den dürftigen Angaben nicht vorhersehen.

Bekannt ist, das wohl ein Teil der Umschulung
zurück gezahlt werden muss 1/3 in etwa.

In welcher Form wurde das mitgeteilt bzw. vereinbart und mit welcher wortwörtlichen Formulierung? Das „in etwa“ verwirrt mich. Gibt es dazu nicht eine präzise Formulierung?

Was kommt noch dazu?
Welche Sanktionen sind durch das Jobcenter denkbar, da ja eine
mögliche Stellen abgelehnt wird.

Nochmals, Das kann man bei den dürftigen Angaben nicht vorhersehen.

Gibt es eine Möglichkeit da
unbeschadet rauszukommen?

Ja, vielleicht auch mehrere.

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Bitte

Halllo, in dem fiktiven Fall sind 30% der Kosten für die Weiterbildung zu zahlen (ich weiss ich sagte zuerst Umschulung es ist wohl eine Weiterbildung, so stehts in der Eingliederungsvereinbarung). Grund ist auch nun näher bekannt im fiktiven Fall wieso abgebrochen werden soll. Es ist das die Person dort sich überfordert fühlt und nicht an einen Erfolg glaubt. Wie weit das Haltbar ist, halte ich persönlich selbst für fraglich, da sie zumindest aus der Branche kommt.

Wichtig wäre dem Bekannten in dem fiktiven Fall, das man eben das ganze unbeschadet übersteht. Der Entschluss der Person abbzubrechen ist groß. Also ein Überreden kaum denkbar.

Grux Xanun

Hallo,

Es ist das die
Person dort sich überfordert fühlt und nicht an einen Erfolg
glaubt.

Könnte es sein, dass Mister X für die Umschulung nicht genügend geeignet ist. Könnte dies die Lehrkraft/-kräfte auch bestätigen? Könnte es sein, dass man sich nicht genügend anstrengt?
Bevor man sich voreilig entscheidet sollte man die Situation mit seinem pAp im JC besprechen.

Gruß
Otto