Ich hoffe ich bleibe trotz meiner momentanen Reizbarkeit/Säuerniss und Enttäuschtheit , in meiner Wortwahl angemessen !
so, zum Sachverhalt :
Moi wohnhaft in Berlin , 33 Mutter 2er Kinder alleinerziehend habe keinen Familärenrückhalt hier in Form von Oma,Opa,Geschwister ect.p.p, hätte die Möglichkeit in Hessen eine Umschulung zur Hauswirtschafterin zumachen .(Stellenausschreibung aus dem AA unter KURS Hauswirtschafter(in) (Nachholen des Berufsabschlusses) ).
Faktum 1:
Für normale Ausbildung ( 3 Jahre) bin ich zu alt.Dachte mir kein Problem…laut AA soll man doch auch Flexiebel sein also schau ich auch mal über den „Berliner-Tellerrand“ mal sehen was sich so ergibt. Gesagt getan habe eine Massnahme gefunden wo ich mich auf einen Hausfrauenparagraphen berufen kann (§40).Der steht grob gesagt dafür das Frauen ab einem gewissen Alter, langarbeitslose , alleinerziehende…ect.p.p…den wiedereinstieg ins Berufsleben , ermöglichen soll/kann/unter bestimmten Verraussetzungen die ich erfülle. Habe mir die Unterlagen zuschicken lassen, worauf ich mich an mein zuständiges AA gewandt habe.Habe mir auch das Angebot zuzüglich aus deren Computer ausdrucken lassen um mit in die Unterlagen zuzulegen wegen Aktualität.(Unterlagen von der zuständigen Massnahme war zu dato 2 Tage alt!)
Das AA sagte mir das sie diese Massnahme nicht fördern , weil es überregional sei! und sie mit Hessen auf gut deutsch, nix am Hut hätten.
So nu meine naive , nicht mehr durchblickende und vielleicht Anmassende fragen:
Wozu steht solch ein Angebot in einem Arbeitsamtcomputer, wenn dieser nicht gefördert wird ?!?
Wozu soll man sich auch „überregional“ umsehen ?!?
Ich zweifel langsam echt, nicht nur an meinem normalen Menschenverstand , das ich so naiv war und mir erlaube mich weiterzubilden mein Leben und das meiner Kinder wieder in einen geregelten Alltag zu bringen, sondern auch an einiger anderer.
Nix desto trotz versuch ich oder baue auf die Mithilfe 3er AA`s im Raum Hessen sprich…ich telefoniere mit AA „A“ und AA"B" und AA"C" um herrauszufinden wie ich doch möglicherweise ans Ziel komme!
Hat hier jemand vielleicht noch eine Möglichkeit wie ich an diese Massnahme ran kommen könnte ?!..Und nein…in Berlin gibs sowas nicht, und ja…habe mich auch auf dem Normalen Arbeitsweg orientiert, sobald die hören 2 Kinder alleinerziehend bekomm ich immer wieder den selben Satz zuhören " Wir melden uns".
Würde mich trotz meiner momentanen Angeätzheit über Ratschläge von euch freuen 
laaaaange Antwort
Hallo Angi!
Ich bin zwar nicht arbeitslos, denke aber, dass ich mich mit dieser Materie ein wenig auskenne.
Egal, ob Du gerade die Ausbildung zur Hauswirtschafterin oder sonst was machen möchtest: seit 2003 hat sich in der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die BA einiges dramatisch geändert.
- Bildungsgutschein
Ohne den ist eine verbindliche Anmeldung (und Kostenübernahme durch AA mit allem was dazu gehört, wie Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten etc.) NICHT möglich.
- Vor der Erteilung eines Bildungsgutscheines hat der liebe BA-Gott das Profiling gesetzt, ohne welches in der Regel kein Bildungsgutschein erteilt wird. Dieses führen von der BA beauftragte Dritte durch (kann m.W. bis zu zwei Tage dauern), um Dein persönliches Profil zu erstellen. Viele Fragen sind zu beantworten, aber Du kannst auch selbst viel erzählen, z.B. warum es aus Deiner Sicht NOTWENDIG ist, eine neue Ausbildung zu machen und warum gerade diese. Also: gut vorbereiten! Nicht nur auf Profiling, sondern auch auf das dann folgende Gespräch mit dem AA. Die erhalten vom Profiling einen Bericht (keine Ahnung, wie das genau heißt), den du natürlich auch vorher zur Kenntnis bekommst und damit wissen solltest, wie Du am besten argumentierst.
Das Profiling kann man Dir übrigens nicht einfach verwehren.
- Noch was wichtiges:
Was hast Du für eine Ausbildung? Eine aktuell anerkannte, mit der Du vermittelbar bist? Oder bist Du schon 5 oder 6 Jahre aus dem Beruf raus, so dass Du in diesem für das AA als ungelernt angesehen wirst?
- Noch was ganz wichtiges:
Hat Dir das AA in den letzten drei Jahren schon mal ‚ne Qualifizierung finanziert? Dann hast Du allerdings ziemlich schlechte Karten…
Es sei denn, Du präsentierst dem AA einen Arbeitgeber, der Dich nach der Umschulung einstellt (nicht ganz leicht).
- Noch was anderes
Dass eine Maßnahme aus dem Grund für Dich nicht gefördert werden soll, weil Sie nicht in Berlin stattfindet, ist als so dastehende Aussage nach dem Arbeitsförderungsrecht STUSS HOCH DREI (andere Argumente lassen sich, wenn das AA will, natürlich immer finden). Wenn in Berlin so eine Ausbildung nicht durchgeführt wird könnte das heutzutage heißen, dass auf dem regionalen Arbeitsmarkt entsprechend ausgebildete Fachkräfte keine oder nur eine sehr geringe Chance auf Arbeit hätten (70%-Klausel für Vermittlung nach Maßnahmeende). Dass in Hessen diese Ausbildung angeboten wird besagt aber auch, dass das AA dort gute Vermittlungsergebnisse für Hauswirtschafterinnen erwartet. Wenn Du also bereit bist, auch DORT eine Arbeit in dem Beruf später anzunehmen…
Im Moment sind die AÄ aber insgesamt nicht gerade freizügig mit Bildungsgutscheinen.
Noch zwei Fragen:
- Wie soll das mit der Umschulung in Hessen eigentlich rein organisatorisch/technisch funktionieren? Willst Du umziehen? -> anderes AA ist dann für Dich zuständig!
- Pendeln und am WE nach Hause nach Berlin? -> Kinder!
ALSO: gut auf Gespräche mit AA vorbereiten und Argumente zurechtlegen (und auch auf Papier dabei haben!!!)
Beste Grüße und viel Erfolg
Seven
Hallo Seven
Dank erstmal für deine Antwort.Nu kommen meine zu deinen Fragen .
Erstausbildung abgebrochen, weil meine grosse dazwischen kam (Pferdewirtin).Das war 1992 , 1997 kam meine Lütte, 1998 geheiratet,2001 Trennung vom Mann.
Qualifizierung finanziert ? nein!
Noch zwei Fragen:
- Wie soll das mit der Umschulung in Hessen eigentlich rein
organisatorisch/technisch funktionieren? Willst Du umziehen?
-> anderes AA ist dann für Dich zuständig!
- Pendeln und am WE nach Hause nach Berlin? -> Kinder!
Zu 1 :Habe natürlich kein Problem mit Umzug wenn/falls ich eine Umschulung dort bekommen würde! Das ist für mich selbstverständlich, sonnt hät ich ja nit in Hessen geschaut 
Zu2 : Entfällt, weil in 1 beantwortet .
Ich habe nu auch dank des Hausfrauenverbandes in Kassel erfahren warum das AA hier in Berlin diese Umschulung in Eschwege nicht finanziert?! ( es wär eine schulische massnahme die nur 200 std.hät!! Das selbe Angebot gibt es in Kassel mit 250 STD!!! und wird vom AA gefördert!!)
Habe heute noch einen Rechtsberater Termin mal schauen was da noch raus kommt. Ansonnsten nerv ich weiter das AA hier als auch in Kassel um Antworten zu bekommen! Ich glaub einfach das es für das AA hier viel zuviel Geld ausgeben müsste für mich um das ich diesen Abschluss bekämme.Die Dame vom AA, hat mir ungelogen ins Gesicht gesagt, das ich doch noch 2 Jahre geduldig sein sollte (grosse dann „offizell als Schlüsselkind“ )…ich muss dazu sagen das ich leider auch aus finanzeller Not SH beziehe,…ich schaute meine AA- Bearbeiterin an und meinte zu ihr : Damit sagen sie mir grade „Unterschwellig“ das ich doch ruhig 2 jahre SH kassieren soll!..Dadrauf bedankte ich mich, stand auf und ging, weil ich sonnst etwas unhöfflich geworden wäre, und mir damit vielleicht noch irgentwelche Karten die ich auspielen könnte,versaut hätte!
Ich versteh dieses ganze System hier in DE nicht…da ergeift man Initative und kriegt noch eins reingewürgt!
Drück mir die Daumen das die Rechtsberater mir wirklich helfen können, und mich nicht auch noch als „Balast“ ansehen.
MfG,
Angi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin Angi,
Du hast also KEINE abgeschlossene Berufsausbildung. Das heißt (auch Argumentation für Dich beim AA): für Dich ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung NOTWENDIG, damit Du überhaupt eine reelle Chance hast in Arbeit zu kommen.
Zweites Problem: Umzug nach Hessen. Erst dann, wenn Du dort wohnst, ist das regionale AA dort für Dich zuständig. Das bedeutet für Dich, dass Du entweder den Lahrgang in Hessen mit dem Berliner AA VOR Umzug durchboxt und dann umziehst (evtl. Umzugskostenbeihilfe vom AA?), bzw. erst umziehst (auf eigene Kosten dann wahrscheinlich) und das dortige AA entscheidet über eine Förderung der Weiterbildung. Schwierige Kiste! Zumal es keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt.
Warum allerdings der zeitliche Umfang (200 bzw. 250 Stunden) für die Förderung eine Rolle spielen soll, ist mir schleierhaft. Andere Kriterien sind hier ausschlaggebend, nämlich dass das für die Bildungsfirma zuständige regionale AA (also in Hessen) hervorragende Beschäftigungsaussichten für die Teilnehmer sieht (>70 %) und dieser Bildungsfirma für den entsprechenden Kurs eine Maßnahmenummer erteilt. Die anderen Details sind für Dich recht uninteressant, wichtig ist, dass Dir die Bildungsfirma diese Nummer nennen kann. Dann ist das ein förderfähiger Lehrgang.
Aber, verzeih die folgende Bemerkung, auch mit 250 Stunden Ausbildung bist Du keine Hauswirtschafterin! Das ist nämlich eine (geschützte) Berufsbezeichnung, die man/frau nach entsprechender Ausbildung (3 Jahre) bzw. Umschulung (max. 2 Jahre) und Bestehen der Prüfung erwirbt.
Ich hoffe auch, dass die sog. Rechtsberater, an die Du Dich wendest, wirklich helfen können. Ich hätte da noch zwei Tipps zu Ansprechpartnern für Deine Fragen in Berlin:
- KOBRA
(Bildungsberatung für Frauen in Berlin)
http://www.kobra-berlin.de
Tel: 030 6959230
- LIFT
(Bildungsberatung für „alle“)
http://www.b.shuttle.de/lift
Tel: 030 78902555
Daumendrückend
Seven
P.S. Bin die nächsten Tage nicht erreichbar, wenn noch Fragen offen sein sollten, mach nächste Woche einfach im Brett einen neuen Thread auf (@Seven oder so), dann seh ich das schon.
@ Seven
http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?j10a2an00o…
Is zwar n langer Link , aber vielleicht schaust du dir ihn mal an.Auf den einen Auschnitt möcht ich dich mal etwas genauer bringen.
Bildungsziel Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Hauswirtschafter(in) (Nachholen des Berufsabschlusses)
Berufspraxis vorausges.:
Bis zur Prüfung mindestens 6 Jahre hauptberufliche Tätigkeit in der Hauswirtschaft (eigene Haushaltsführung oder hauswirtschaftliche Tätigkeit), Verkürzungsmöglichkeiten auf Anfrage (entsprechend § 40 (2) Berufsbildungsgesetz)
Inhalte Nach dem Ausbildungsrahmenplan sind folgende Lerninhalte vorgesehen:
Und dann kommt die Auflistung des Rahmplans, der nicht im geringsten von dem abweicht was in den 3 Jahren gelernt wird. Fazit :
Es wird der Stoff von 3 jahren in 18 Monaten durchgezogen :
Dauer 18 Monate
Unterrichtszeiten 1 Mal pro Woche 16.00 - 21.00 Uhr >> http://www.b.shuttle.de/lift den gibs nimma ! Naja…ich dackel erstmal am Do. wieder hier zum AA…dann ruf ich morgen bei der Senatsverwaltung an , mal schauen was und wen ich alles aufscheuchen kann .
MfG,
Angi
Veranstaltungsinformationen
Bildungsziel Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Hauswirtschafter(in) (Nachholen des Berufsabschlusses)
Systematik B 9212-20
Bildungsart Nachholen des Berufsabschlusses
Region
Land Hessen
Ort Kassel, Hessen
Grunddaten
Unterrichtsform Teilzeit
Veranstalter Hausfrauenverband Kassel e.V.
Königsplatz 36
34117 Kassel
Tel: 0561/13371
Fax: 0561/13371
Dauer/Termine
Dauer 18 Monate
Unterrichtszeiten 1 Mal pro Woche 16.00 - 21.00 Uhr
Beginn der Veranstaltung Auf Anfrage
Hinweise zu Dauer/Terminen Auf Anfrage
Hinweise zum Beginntermin: Ab Sommer 2004 kann ein neuer Kurs eingerichtet werden. Während der Schulferien ist unterrichtsfrei.
Kosten/Gebühren
Kosten/Gebühren Veranstaltungsbezogene Kosten: Lehrgangsgebühr: EUR 60,- pro UStd.; bei 10 Teilnehmer(n/innen) pro Person EUR 2.400,-, Anmeldegebühr: EUR 30,-, Lernmittelkosten: ca. EUR 120,-, Kochgeld: ca. EUR 60,- und Prüfungsgebühren
Zugang
Zielgruppe - Männer und Frauen, die ohne abgeschlossene Ausbildung in der Hauswirtschaft bereits tätig sind und sich durch die Prüfung weiterqualifizieren wollen sowie
- Männer und Frauen, die nach der Familienpause sich durch den Abschluss qualifizieren und sich eine berufliche Perspektive schaffen wollen,
- weiterhin alle Haushaltführenden, die ihren Haushalt besser organisieren und strukturieren wollen
Schulbildung vorausges.: Unabhängig von vorausgegangener Schulbildung
gewünscht: Für Vollzeitausbildung: Hauptschulabschluss
Berufspraxis vorausges.: Bis zur Prüfung mindestens 6 Jahre hauptberufliche Tätigkeit in der Hauswirtschaft (eigene Haushaltsführung oder hauswirtschaftliche Tätigkeit), Verkürzungsmöglichkeiten auf Anfrage (entsprechend § 40 (2) Berufsbildungsgesetz)
Andere Zugangsvoraussetzungen Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Inhalte/Sonstiges
Inhalte Nach dem Ausbildungsrahmenplan sind folgende Lerninhalte vorgesehen:
- Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen:
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Berufsbildung,
- arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Hygiene,
- Umweltschutz.
- Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge:
- Arbeitsorganisation,
- qualitätssichernde Maßnahmen,
- betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen,
- Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden und zu betreuenden Personen,
- Beschaffen und Bewerten von Informationen,
- betriebliche Geschäftsvorgänge.
- Betriebsräume und Betriebseinrichtungen:
- Einsetzen von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern,
- Beurteilen und Planen von Betriebseinrichtungen.
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen:
- Speisenzubereitung und Service,
- Reinigen undPflegen von Räumen,
- Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes,
- Reinigen und Pflegen von Textilien.
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft:
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen,
- personenorientierte Gesprächsführung,
- Motivation und Beschäftigung,
- Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen.
- Fachaufgaben im Einsatzgebiet:
- betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote,
- Kundenorientierung und Marketing,
- Kalkulation und Abrechnung von Leistungen.
Mögliche Einsatzgebiete:
- hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung spezifischer Personengruppen in Privathaushalten, sozialen Einrichtungen oder Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen,
- erwerbswirtschaftlich orientierte Versorgungs- undBetreuungsleistungen in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen oder in hauswirtschaftlichen Betrieben.
Es kann auch ein anderes Einsatzgebiet zugrunde gelegt werden, wenn es die Vermittlung der unter 6. genannten Fertigkeiten und Kenntnisse erlaubt.
- Abschlussprüfung:
a. praktischer Teil (Bearbeiten von 2 Aufgaben und jeweils in einem Prüfungsgespräch erläutern): hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Beurteilen von Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen,
- Zubereiten von Speisen und Service,
- Reinigen und Pflegen von Räumen,
- Gestalten von Räumen oder des Wohnumfeldes,
- Reinigen und Pflegen von Textilien,
- Bewirtschaften von Vorräten,
- Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen,
- Motivieren und Beschäftigen von Personen, Gespräche führen.
b. schriftlicher Teil (Bearbeiten von praxisbezogenen Aufgaben): hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen: Speisenzubereitung und Service; Reinigen und Pflegen von Räumen; Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes; Reinigen und Pflegen von Textilien; Vorratshaltung und Warenwirtschaft,
- Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen: Gesprächsführung mit Einzelpersonen und Gruppen; Motivationund Beschäftigung der zu betreuenden Personen; Hilfeleistung bei Alltagsverrichtungen,
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
Abschlussart Staatliche Prüfung
Abschlussbezeichnung Hauswirtschafter(in)
Prüfende Stelle Staatlicher Prüfungsausschuss
Alle Angaben ohne Gewähr Datenstand: 30.01.2004
Aus der Datenbank für Ausbildung/Weiterbildung => KURS
Moin Angi,
bin wieder im Land. Ich empfehle Dir dringend ein Telefonat mit einer der beiden Beratungsstellen in Berlin mit anschließender Terminvereinbarung zur Beratung (kostenfrei)!!!
Bevor Du Dich nochmal mit irgendwelchen kuriosen Beratern einläßt, kann ich Dir die fachkompetenten Berater/innen der zwei Stellen in Berloin nur empfehlen. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass wir hier im www etwas aneinander vorbei reden. Im persönlichen (und vertraulichen) Gespräch kann vieles schneller geklärt werden als hier.
Gruß und viel Erfolg
Seven