Umschulung Arbeitsagentur abgelehnt!

Hallo zusammen!
Hoffe auf ein paar Tipps hier, kurz zur Situation: weiblich, knapp 30 und ausgebildete Operationstechnische Assistentin (quasi OP-Schwester, aber keine Krankenschwester…sondern wie die MTA gibts auch OTA speziell für OP). Habe 2 völlig verschiedene Erkrankungen, und jede für sich macht die Arbeit im OP fast unmöglich. Das eine ist eine chronische gyn. Erkrankung die u.a. mit starken Dauerschmerzen und allg. Leistungsabfall einhergeht; das andere ist eine Erkrankung der Handwurzelknochen (Nekrose), ebenfalls Dauerschmerzen, stark eingeschränkte Bewegung, Kraftverlust und und und…
Vor 1 Jahr arbeitslos geworden -> häufig krank, ein paar OPs, das Arbeitsverhältnis war befristet. Im August 2010 nochmal eine Stelle gesucht um zu sehen ob’s geht…ging nicht. Da hieß es dann vom Arbeitsamt: zum medizinischen Dienst um überhaupt mal zu klären wie die Leistungsfähigkeit ist. Da kam dann raus: vermindert leistungsfähig und einsetzbar, mit vielen Einschränkungen. Da aber die Möglichkeit weiterer OPs besteht: erstmal vorübergehend. Daraufhin wieder zu den behandelnden Ärzten. Muss leider weiter ausholen…Es wurde gegen eine weitere Operation an der rechten Hand entschieden. Man könnte da was versuchen, sie teilzuversteifen, keiner weiß wie das hinterher wird. Es ist ganz klar ein Versuch die Schmerzen zu vermindern, die Bewegung und Kraft bleibt dauerhaft eingeschränkt, früher oder später muss das gesamt Gelenk komplett versteift werden (und das soll so lange wie möglich rausgezögert werden). Die andere Erkrankung ist ganz klar chronisch, das kommt immer wieder.
Also nochmal zum med. Dienst geschickt, für ein endgültiges Gutachten. Die Dame dort fragte ob denn noch keine Teilhabe am Arbeitsleben (berufl. Reha) beantragt wurde…das sollte dann gemacht werden. 4 Wochen später wurde bei der Vermittlerin nachgefragt, es ist alles abgelehnt worden! Mit der Begründung: man könne ja noch zig OPs versuchen in der Hoffnung das irgendwas hilft.

Die Verzweiflung ist groß!!! Selbst wenn es morgen eine Wunderpille gibt die alles heilt (was nicht der Fall sein wird): kein Arbeitgeber stellt so jemanden im OP ein, wenn man in einem Vorstellungsgespräch ehrlich sagt was Sache ist, wie oft operiert wurde und wohl noch wird! Mal ganz abgesehen davon dass die rechte Hand kaum richtig zu gebrauchen ist, langes Stehen oder schwer Heben ist unmöglich, die Schmerzen tun ihr Übriges. Selbst die Vermittlerin sagt sie versteht nicht wie die Reha-Abteilung so urteilen konnte. Der ALG1 Anspruch läuft zum 01. April aus, es ist eine Katastrophe.

Grüße
lotion

Hallo,

gibt es dazu irgend eine Wissenslücke/Frage ?

Schönen Abend noch.

Ja, mir diese Seite hier übrigens völlig neu.

Was kann getan werden? Ist das rechtens so?

Grüße
lotion

Hallo

Da kam :dann raus: vermindert leistungsfähig und einsetzbar, mit
vielen Einschränkungen.

die Bewegung und Kraft bleibt :dauerhaft eingeschränkt,
früher oder später muss das gesamt :Gelenk komplett versteift werden (und das soll so lange wie :möglich rausgezögert werden).

Also nochmal zum med. Dienst geschickt, für ein endgültiges
Gutachten. Die Dame dort fragte ob denn noch keine Teilhabe am
Arbeitsleben (berufl. Reha) beantragt wurde…das sollte dann
gemacht werden. 4 Wochen später wurde bei der Vermittlerin
nachgefragt, es ist alles abgelehnt worden! Mit der
Begründung: man könne ja noch zig OPs versuchen in der
Hoffnung das irgendwas hilft.

Gegen die Ablehnung einer Reha ist Widerspruch möglich.
Selbst mit meinen geringen med. Kenntnissen ist klar, dass auf Dauer eine Tätigkeit im OP nicht mehr wahrscheinlich ist.

Es wäre zu prüfen, inwieweit die „Behinderungen“ und gesundheitlichen Einschränkungen einen Antrag auf Behinderung rechtfertigen würden.

Bei ALG-2-Bezug sollte man darauf achten, die gesundheitlichen Einschränkungen anzugegeben und mitzuteilen, dass man aufgrund dieser Einschränkungen nur beschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.

Inwieweit die gesetzliche Krankenkasse Hilfestellung in Bezug auf Rehau etc. geben kann, sollte dort telefonisch erfragt werden.

Falls Fragen, bitte etwas detaillierter stellen, es ist oftmals schwierig, sich in die fiktive Situation hinein versetzen zu können.
Schönen Tag noch.

Grüße
lotion

Hallo,

Hoffe auf ein paar Tipps hier

Wenn man mit der Entscheidung der AA nicht einverstanden ist kann man dagegen Widerspruch einlegen, so wie es auf dem Bescheid geschildert ist.

Gruß
Otto