Hi…
folgender Fall:
Ich habe am Montag den 9.1.12 eine Umschulung zum Tonmeister angefangen die von der Agentur für Arbeit gefördert wird.
Ich habe hier uner anderem Anspruch auf Übergangsgeld.
Vorher habe ich bis zum 22.12.2011 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet die mich am 22.12.2011 gekündigt hat.
So wie ich das verstanden habe bekomme ich nur Übergangsgeld wenn ich Anspruch auf ALG1 habe sonst müsste ich während meiner Umschulung von ALG2 leben.
Ich habe noch einen Tag Anspruch auf ALG1 da ich vor meinem Job bei der Zeitarbeitsfirma mein ALG1 aufgebraucht habe, bis auf den einen Tag(1Tagessatz)
Da ich nun schon am 22.12.11 gekündigt worden bin, meine Umschulung aber erst am 9.1.2012 begann stellt sich mir die Frage…bekomme ich nun Übergangsgeld?
Die eigentliche Frage ist also…muss ich mich bei Kündigung sofort Arbeitslos melden? oder kann ich mich nun rückwirkend einfach zum 9.1 arbeitslos melden um dann Übergangsgeld zu bekommen?