Umschulung Arbeitslos melden?

Hi…

folgender Fall:

Ich habe am Montag den 9.1.12 eine Umschulung zum Tonmeister angefangen die von der Agentur für Arbeit gefördert wird.

Ich habe hier uner anderem Anspruch auf Übergangsgeld.

Vorher habe ich bis zum 22.12.2011 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet die mich am 22.12.2011 gekündigt hat.

So wie ich das verstanden habe bekomme ich nur Übergangsgeld wenn ich Anspruch auf ALG1 habe sonst müsste ich während meiner Umschulung von ALG2 leben.

Ich habe noch einen Tag Anspruch auf ALG1 da ich vor meinem Job bei der Zeitarbeitsfirma mein ALG1 aufgebraucht habe, bis auf den einen Tag(1Tagessatz)

Da ich nun schon am 22.12.11 gekündigt worden bin, meine Umschulung aber erst am 9.1.2012 begann stellt sich mir die Frage…bekomme ich nun Übergangsgeld?

Die eigentliche Frage ist also…muss ich mich bei Kündigung sofort Arbeitslos melden? oder kann ich mich nun rückwirkend einfach zum 9.1 arbeitslos melden um dann Übergangsgeld zu bekommen?

Hi…

100%ig kann ich dir deine Frage nicht beantworten, aber ich denke du hast das schon richtig verstanden, du müsstest von ALG2 durch die Umschulung, aber wie gesagt kann nur das sagen aus meiner Erfahrung

viel Erfolg bei deinem Vorhaben
floh6199

Hallo,

wie das mit dem Übergangsgeld geregelt ist weiß ich leider nicht. Aber Du mußt dich, sofort wenn Du von einer Kündigung erfährst, beim Arbeitsamt melden.

Grüße
Pegasus

Hallo,

tut mir leid da weiß ich nicht so Bescheid.Hier helfen meist die Arbeitslosenvereine oder Hilfen. Schau mal welche es bei dir gibt die helfen in der Regel Kostenlos.

Hallo,

Frage…bekomme ich nun Übergangsgeld?

Kann ich nicht beantworten

Die eigentliche Frage ist also…muss ich mich bei Kündigung
sofort Arbeitslos melden?

Nein. Nur wenn man sofort im Anschluß an die Beschäftigung Leistungen erhalten möchte.

oder kann ich mich nun rückwirkend
einfach zum 9.1 arbeitslos melden

Nein
Mehr zum ÜG http://www.arbeitsagentur.de/nn_26214/Navigation/zen…

Gruß
Otto