Umschulung / arbeitsunfähig

Hallo,
Betr.: Umschulung bei ALG 1

ich möchte gern einen Fall schildern:

X wird für ca. 3 Wochen krank geschrieben und wird evtl. operiert. Danach kann X ,mit viel Pech, evtl. nochmals für ca. 4-6 Wochen krankgeschrieben werden.

Im Betrieb wird die Krankmeldung abgegeben .

Muss X auch dem AA die Krankschreibung melden??
Bekommt X nach sechs Wochen Krankengeld?
Kann die AA die Umschulung beenden?
Und was passiert dann? ALG2???-bei Krankheit
Danke!!

Hallo,

dto.,

Betr.: Umschulung bei ALG 1

ich möchte gern einen Fall schildern:

X wird für ca. 3 Wochen krank geschrieben und wird evtl.
operiert. Danach kann X ,mit viel Pech, evtl. nochmals für ca.
4-6 Wochen krankgeschrieben werden.

Im Betrieb wird die Krankmeldung abgegeben .

Muss X auch dem AA die Krankschreibung melden??

Wenn man im Betrieb die Krankscheibung abgibt, kann man eine Kopie davon ja direkt auch dem AA zusenden, da macht man dann auf alle Fälle nichts falsch.

Bekommt X nach sechs Wochen Krankengeld?

Von wem?

Kann die AA die Umschulung beenden?

Wenn aufgrund der fehlenden Zeit durch die Arbeitsunfähigkeit das Ausbildungs-/Umschulungsziel nicht mehr erreicht werden kann, könnte das AA vermutlich die Umschulung dann beenden, aber dazu müsste man wissen, welcher Inhalt die Umschulung hat und über welchen Zeitraum die Umschulung gehen soll.

-,-

Hallo,

Bekommt X nach sechs Wochen Krankengeld?

Von wem?

Von der Krankenversicherung natürlich. ALG I wird nur bis max. 6 Wochen der laufenden AU weitergezahlt. Danach gibt es Krankengeld und der ALG I - Anspruch würde vorerst zum Ruhen kommen.

Krankengeld würde in dem Fall in Höhe der bisherigen Leistung gezahlt.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Kranken…

-,-

mfg

nutzlos

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Die Frage ist äusserst knifflig. Wenn es sich hierbei um eine Erkrankung handelt, die auf die Arbeit zurück zu führen ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft eine solche Aufgabe. Bedeutet, länger Krankgeschrieben als 6 Wochen bekommt man Geld von denen. Unter 6 Wochen ist es Aufgabe der Krnkenkassen einen Ausgleichsbetrag zu Zahlen. Unter 4 Wochen ist sogar der Betrieb verpflichtet weiter zu zahlen, sofern die Probezeit bereits beendet wurde, sonst übernimmt es die Berufsgenossenschaft (falls vorhanden).
Eine Krankschreibung an sich hat noch nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Nicht mal im entferntesten. Wieso auch? Die interessiert es gar nicht ob jemand Krank ist oder nicht, ausser er ist eben als arbeitslos gemeldet.
Wenn man Aufgrund der Erkrankung gekündigt wird (was rechtlich fragwürdig ist, sofern diese nicht bereits vor der Arbeitsaufnahme bekannt war) dann bekommt man erstmal ALG I und da ist es fürs Amt auch noch uninteressant. Den Leuten traut man zu, selbst wieder Arbeit zu finden, daher sind die in diesem Fall äusserst Kleinlaut. ALG II wird ja erst Relevant, wenn die 9 Monate von ALG I um sind.
Wenn das Krankengeld nicht reicht, oder entsprechend zu wenig ist, die Laufenden Kosten zu decken muss man einen Antrag auf Wohngeld stellen(evtl. auch Kinderzuschuss). Erst wenn diese Maßnahmen geschehen sind wird die liebe ALG II stelle vieleicht tätig.
Aber X darf nicht zu viel erwarten, die haben nen Rechnungsbogen und wenn einem was passiert und man hat mehrkosten, die das Amt nciht übernimmt muss X Schulden aufnehmen.

Guten Tag,

bekommt X den „Lohn“ vom Betrieb oder von der AA?

mal unabhängig davon, zahlen beide bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung, sofern du über die 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben bist, kommt die Krankenkasse ins Spiel. Du meldest dich einfach kurz vor ablauf der 6 Wochen bei der Krankenkasse, dort bekommst du dann einen Auszahlungsschein wo dein Arzt die voraussichtliche AU bestätigt inkl. Diagnose. Die erklären auch den weiteren Ablauf.

Solltest du ALG-FBW (Arbeitslosengeld während Weiterbildung) bekommen, entspricht das Krankengeld der selben Höhe wie das ALG. Anspruch auf Krankengeld hast du innerhalb einer 3-Jahresfrist wegen der selben Erkrankung von 72 Wochen, also fast 1,5 Jahre.

Abbruchd durch die AA oder Umschulungsbetrieb:
es gibt bei der IHK Vorschriften, welche maximale Anzahl an Fehltagen man haben darf, damit der erfolgreiche Abschluss nicht gefährdet ist. Am besten dort einfach mal nachfragen, aber ich glaube es sind an die 3 Monate. Also dürften 7 Wochen ok sein, sofern alles glatt läuft.

Ich drück auf jeden Fall die Daumen, dass alles gut
wird und hoffe geholfen zu haben

LG mamiblue