Umschulung/Ausbildung

hi,bin 27 j. alt und habe folgendes problem.bin von beruf her industriemechaniker,kann diesen leider aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben. habe mich am anfang meiner krankheitsdiagnose zur sicherheit für nen neuen ausbildungsplatz beworben,da ich nicht so genau wusste wie das mit einer evtl. genehmigung bzw. ablehnung meines umschulungsantrages aussieht. mittlerweile weiss ich,dass ich eine umschulung finaziert bekommen würde, jedoch hat es auch mit einer ausbildungsstelle für dieses jahr september in einer bundesbehörde geklappt die ich auf jeden fall einer umschulung vorziehe. das problem dabei ist das ich mit einem ausbildungsgehalt von netto 500 euro nicht leben kann da die miete ca 300 euro betragen wird (müsste dann umziehen) und ich eine darlehensverpflichtung von mtl 250 euro habe. die einzige möglichkeit hilfe vom arbeitsamt zu erhalten wäre wenn sich die bundesbehörde drauf einlässt diese ausbildung als umschulung umzuwandeln, macht sie aber nicht weil es ein zu grosser aufwand wäre für mich einen individuellen ausbildungsplan zu erstellen,der es mir ermöglicht das ganze in 2 jahren statt in 3 durchzuziehen,was aber voraussetzung für eine umschulung ist. bab bekomme ich auch nicht da es meine 2.ausbildung wäre. was habe ich noch für möglichkeiten? habe ich ein anrecht auf bafög oder ähnliches? danke im voraus für eure mühe…

Hallo,

guck http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
§ 37 (Ausnahmen sind möglich)

jedoch hat es auch
mit einer ausbildungsstelle für dieses jahr september in einer
bundesbehörde geklappt die ich auf jeden fall einer umschulung
vorziehe.

der es mir ermöglicht das ganze

in 2 jahren statt in 3 durchzuziehen,was aber voraussetzung
für eine umschulung ist. bab bekomme ich auch nicht da es
meine 2.ausbildung wäre. was habe ich noch für möglichkeiten?
habe ich ein anrecht auf bafög

nein, da es keine schulische Ausbildung ist!

für eure mühe…

Gruß
Otto

hi, ich habe einen behindertengrad von zur zeit 30%, also könnte es sein das ich aufgrund diesen paragraphen eine umschulung von 2 auf 3 jahren beantragen kann um meine ausbildung bei der bundesbehörde machen zu können, ist das so in etwa richtig?

Hallo,

du meinst Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 30%. Diese Einstufung hat keinen unmittelbaren Einfluß auf die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (berufliche Rehabilitation). Beispiel:

  1. ein Buchalter mit Beinamputation hat eine MdE von 100 %. Er kann aber seinen Beruf weiterhin ausüben.
  2. ein Friseur mit Allergie, hat aber keine MdE. Seinen Beruf kann er aber nicht mehr ausüben. Folglich Förderung möglich.

Gruß
Otto

hi, ich habe einen behindertengrad von zur zeit 30%, also
könnte es sein das ich aufgrund diesen paragraphen eine
umschulung von 2 auf 3 jahren beantragen kann um meine
ausbildung bei der bundesbehörde machen zu können, ist das so
in etwa richtig?

also ich kann meinen beruf nicht mehr ausüben,das habe ich jetzt schwarz auf weiss, und dennoch weigert sich das aa mir die drei jahre zu fördern,alles was über 2 jahre geht ist nicht möglich,da gibts keine ausnahmen meinte die rehastelle vom aa.

also ich kann meinen beruf nicht mehr ausüben,das habe ich
jetzt schwarz auf weiss, und dennoch weigert sich das aa mir
die drei jahre zu fördern,alles was über 2 jahre geht ist
nicht möglich,da gibts keine ausnahmen meinte die rehastelle
vom aa.

Hallo,

dann gibt es nur folgende Handlungsweise:
Weiterbildung/Umschulung schriftlich beantragen
Ablehnungsbescheid schriftlich widersprechen (steht in der Rechtsfolgenbelehrung)
Gegen darauf folgenden ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht erheben. (s.Rechtsfolgenbehrung)

Gruß
Otto

Hallo,

es liest sich leichter, wenn Du in den Text Absätze einbaust. Das mal vorweg.

Wenn Du eine Ausbildung bei einer Behörde machst, für die eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, die oberhalb des „Sozialhilfesatzes“ liegt, gibt es meines Wissens keine weitere öffentliche Unterstützung.

Du solltest zusehen, dass Deine Miete so gering wie möglich ist, z.B. Zimmer in einer WG. Des Weiteren solltest Du mit Deiner Bank sprechen, ob es eine Möglichkeit zur Reduzierung der monatlichen Darlehensraten gibt. Lege ihr den Sachverhalt unter Hinweis auf die Ausbildung bei einer Behörde dar. Denkbar ist, dass sich die Bank darauf einlässt und die Laufzeit verlängert.

Die Ausbildungsmöglichkeit bei der Behörde solltest Du in der Tat bevorzugen. Damit hättest Du gute Chancen auf einen festen Arbeitsplatz im Anschluss an die Ausbildung. Diesen Punkt solltest Du vor allem bedenken, weil Du gesundheitlich beeinträchtigt bist.

Viele Grüße
von Mara

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hi, also die bank lässt sich nicht auf eine stundung
oder ähnliches ein. keine ahnung was ich machsen soll,
aber danke für eure hilfe.