ich bin jetzt seit April arbeitslos. Da ich bisher überhaupt keinen Erfolg bei der Stellensuche hatte, u. a. weil in meinem Beruf leider die Gesundheitsreform viele daran hindert, weiteres Personal einzustellen, habe ich jetzt an die Möglichkeit einer Umschulung gedacht, Ich habe leider keine Informationen gefunden, welche Vorraussetzungen man dafür erfüllen muß, bzw. wie es mit der Vergütung aussieht.
Hat da vielleicht jemand Erfahrung?
Über hilfreiche Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
eine gründliche Beratung durch das Arbeitsamt ist sinnvoll: mache daher einen Termin mit einem Berater; am besten sofort nach einem Termin erkundigen: es kann etwas dauern bis den Termin bekommst.
Nach meiner Einschätzung dürfte folgendes zutreffend sein:
derzeit gilt (noch): eine Umschulung pro Berufsleben
Umschulung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitsuchende in seinem
erlernten Beruf keine Chance auf einen Arbeitsplatz hat.
zudem: die Umschulung muß mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer
Festanstellung im Arbeitsmarkt führen.
durch die Neudefinition der „Zumutbarkeitsregeln“ ist es heute
sehr schwierig eine Umschulung zu erhalten; denn: als zumutbar gel-
ten alle Tätigkeiten (auch solche für die der Arbeitsuchende nicht
ausgebildet ist.
Zur Vorbereitung auf das Gespräch beim Arbeitsamt gilt:
Überlege Dir, in welcher beruflichen Richtung Deine Umschulung
gehen sollte/könnte. Tipp: Überlege dir (mindestens) zwei sinn-
volle Alternativen und arbeite diese möglichst konkret aus.
Warum? 1) Wenn Du ohne eigene Vorstellungen in ein so wichtiges Ge-
spräch gehst, läufst Du Gefahr, dass Du „irgendetwas“ bekommst.
Wenn Du den Eindruck vermittelst, dass Du nicht weißt, was Du
willst, wird der Arbeitsvermittler (berechtigte) Zweifel an
Deinem Umschulungswunsch haben.
Als letztes:
Informiere Dich (z.B. anhand der Datenbank „Kurs“) über Alternativen zu einer Umschulung, wie z.B. eine qualifizierte Weiterbildung, die Deine Chancen auf Einstellung erhöhen. Wenn Du einen Arbeitgeber findest, der Dir eine Einstellung (nach erfolgreichem Absolvieren des Kurses) garantiert, dann zahlt das Arbeitsamt unter Umständen einen Zuschuss zu den Kurskosten.
hallo, die wahrscheinlichkeit, dass du eine komplette umschukung gezahlt bekommst gehen gegen null. dafür haben die arbeitsämter keine mittel mehr. es sei denn, du könntest deinen alten beruf aus gesundheitl. gründen nicht mehr ausüben.
aber an deiner stelle würde ich einen termin bei deinem arbeitsberater machen. vielleicht kannst du eine teil-qualifikation machen. solltest dir aber vorher gedanken machen, was dich interessiert.
du bekommst in der zeit unterhaltsgeld, das in der höhe dem arbeitslosengeld entspricht. bekommst du arbeitslosenhilfe, wird die auf alg hochgerechnet. die lehrganskosten, fahrtkosten und ggf. unterbringungs- und kinderbetreuungskosten werden getragen.
du bekommst in der zeit unterhaltsgeld, das in der höhe dem
arbeitslosengeld entspricht. bekommst du arbeitslosenhilfe,
wird die auf alg hochgerechnet.
Hallo,
die Zeiten sind aber vorbei. Du bekommst nur noch die Leistung, die Dir auch ohne Lehrgang zustehen würde. Die Hochrchnung auf Höhe Alg ist zum Jahresbeginn weggefallen.