Umschulung durch deutsche Rentenversicherung?

Hi…

Folgender fiktiver Fall:

Klaus ist gelernter Kfz-Mechaniker.
Er ist 25 Jahre alt.
Mit 16 begann er seine Lehre und schloss sie 2006 erfolgreich ab.
Hiernach arbeitete er zeitweise als Kfz-Mechaniker und in anderen handwerklichen berufen.

Nun ist er durch verschiedene Ärzte sowie auch durch den Amtsarzt der Bundenagentur für Arbeit berufsunfähig geschrieben worden.

Er beantragte eine Umschulung bei der Agentur für Arbeit. Die sagten dass die deutsche Rentenversicherung für mich zuständig sei.

Klaus hat sich also erstmal telefonisch bei der Rentenversicherung erkundigt.

Dort erhielt er die Info, dass eine berufliche Reha erst ab 15 jahre Arbeit genehmigt wird.
Klaus steht aber erst seit 9 Jahren im Berufsleben.

Die Sachbearbeiter von der Rentenversicherung teilten mir mit dass ich gern den Antragg auf berufliche Reha stellen könnte, er aber höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, bezüglich der 15 Jahre.
Auch waren sie sehr verwundert dass mich das Arbeitsamt ohne Begründung an die Rentenversicherung „abschiebt“

KLaus ist jetzt sehr verunsichert dass er einfach fallen gelassen wird…
Was kann er tun wenn die Rentenversicherung ablehnt?
Muss er sich wieder beim Arbeitsamt melden und es erneut veruchen?

hallo, tut mir leid da kann ich nicht weiter helfen.

Arbeitsamt anschreiben und auch einen ANtrag bei der GRV stellen.

Wenn eine Ablehnung kommt - RECHTSANWALT!!!

MfG

Hallo,

Nun ist er durch verschiedene Ärzte sowie auch durch den
Amtsarzt der Bundenagentur für Arbeit berufsunfähig
geschrieben worden.

Berufsunfähigkeit im rechtlichen Sinne kann nur durch die RV festgestellt werden.

Er beantragte eine Umschulung bei der Agentur für Arbeit.

Das ist der richtige Weg. Wurde schriftlich beantragt?

Die
sagten dass die deutsche Rentenversicherung für mich zuständig
sei.

Das wäre nicht korrekt. Außerdem haben „die sagten“ keine rechtliche Bedeutung - nur schriftliche Entscheide.

Klaus hat sich also erstmal telefonisch bei der
Rentenversicherung erkundigt.

Dort erhielt er die Info, dass eine berufliche Reha erst ab 15
jahre Arbeit genehmigt wird.

Das stimmt.

Die Sachbearbeiter von der Rentenversicherung teilten mir mit
dass ich gern den Antragg auf berufliche Reha stellen könnte,
er aber höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, bezüglich der 15
Jahre.Den Antrag kann man jederzeit bei der RV stellen. Bei einer Ablehnung gilt der Antragstermin auch für die AA.
Auch waren sie sehr verwundert dass mich das Arbeitsamt ohne
Begründung an die Rentenversicherung „abschiebt“

Die haben recht.

Was kann er tun wenn die Rentenversicherung ablehnt?
Muss er sich wieder beim Arbeitsamt melden und es erneut
veruchen?

Einen schriftlichen Antrag bei der AA stellen - nicht lange nur fragen.

Gruß
Otto

Hallo,

die Aussage der Rentenversicherung mit den 15 Jahren ist richtig.
Wenn aber die Rentenversicherung nicht zuständig ist muss eigentlich das Arbeitsamt eine Umschulung durchführen.
Teilen sie dem Arbeitsamt mit was Ihnen die Rentenversicherung gesagt hat.
Im Zweifelsfall stellen sie einen Antrag bei der Rentenversicherung und legen dem Arbeitsamt den Becheid vor.

LG Harry61

Hi,

Ich denke auch, dass Du Dich wieder beim Arbeitsamt melden solltest. Vielleicht lässt Du Dich aber auch erst mal beraten… mir hat da eine Seite geholfen, die mir von einem Freund empfohlen wurde:

http://www.zweite-chance.info/

Da gibt es auch eine Möglichkeit direkt mit einem Experten zu sprechen oder per Email anzufragen (http://www.zweite-chance.info/expertenrat/ihre-frage…). Die sind ziemlich kompetent, wenn es um das Thema berufliche Rehabilitation geht…

Viel Glück!

Hi,

Ich denke auch, dass Du Dich wieder beim Arbeitsamt melden solltest. Vielleicht lässt Du Dich aber auch erst mal beraten… mir hat da eine Seite geholfen, die mir von einem Freund empfohlen wurde:

http://www.zweite-chance.info/

Da gibt es auch eine Möglichkeit direkt mit einem Experten zu sprechen oder per Email anzufragen (http://www.zweite-chance.info/expertenrat/ihre-frage…). Die sind beim Thema berufliche Rehabilitation ziemlich kompetent!

Viel Glück!

Hallo,

auf jeden Fall wenn die Rentenkasse ablehnt erst mal in Widerspruch gehen,wenn dies dann wieder abgelehnt wird dann wieder ans arbeitsamt wenden, so war es jedenfalls bei mir
wünsche dir viel Erfolg
lg floh6199

hi schonmal vielen dank für die antwort…
warst du denn im nachhinein drch das AA erfolgreich?

hi, ja ich war erfolgreich, mache nun eine Umschulung zur steuerfachangestellten

lg floh6199

Hallo,

Klaus müsste ja im Moment die volle Erwerbsunfähigkeitrente erhalten. Wenn diese nicht ausreicht kann er einen Antrag bei seiner Stadt auf Hilfe stellen.
Dann wird §12 des Sozialgesetzbuches angewendet.
>>Gesetz zur Vermeidung von Altersarmut, Armut bei Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit vor Rentenbeginn.

Diese Gesetz sieht auch Hilfen für die Rückkehr ins Berufsleben vor.

Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)scheint durch das Ende der Leistungspflicht bzw. durch die Erwerbsunfähigkeit auszufallen.

Ob die Rentenversicherung erst nach 15 Jahren Berufstätigkeit zuständig ist weiß ich nicht.

Also bleibt der Weg zum Amt und Antrag nach §12 SGB.

Viel Erfolg

Franjo.

Die Aussagen beruhen auf meinem Wissensstand und stellen keine Rechtsberatung dar!

Guten Tag.

Sie können den Reha-Antrag bei der Agentur, bei der Rentenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft stellen. Die prüfen dann die Zuständigkeit und leiten dann den Reha-Antrag an die zuständige Stelle weiter.
Sie werden dann einen Bescheid von der zuständigen Stelle erhalten, ob die Reha nun bewilligt oder abgelehnt wurde.

Hallo
Die Umschulung seitens der Rentenversicherung ist nicht möglich,da er die mindest versicherten zeit nicht erbracht hat.
Allerdings sollte er bei der ARGE nicht locker lassen und dort die Umschulung aufgrund der Unvermittelbarkeit in seinem Beruf beantragen. Wenn nötig bei ablehnung widerspruch erheben. Hartnäckigkeit ist geboten.
Vielleicht sollte er in den VDK eintreten. ist ein Hilfeverein speziell für solche Fälle und kostet sehr Wenig. Die haben auch Anwälte ectr. Einfach über www.VDK.de reingehen und Beitrittserklärung senden lassen. Viel Glück

das ist eine bekannte Problematik. Zuständig ist schon die Rentenversicherung, nicht die Arbeitsagentur. Ich empfehle, mit einer Institution Kontakt aufzunehmen, die Reha-Maßnahmen durchführt, z.B. Berufsfortbildungswerke. Die wissen einen Weg.