Hallo, folgendes Beispiel:
Person A hat Umschulung bei der DRV beantragt. Wurde abgelehnt. Dann Widerspruch und persönliche Vorstellung beim Gutachter. Der bescheinigt, das auf Grund der Erkrankungen im Ausgeübten Beruf( Bäckereifachverkäuferin) nicht mehr Arbeiten soll. Und schlägt Umschulng vor. Seit dem Gutachten sind nun 4 Monate vergangen und nichts passiert.Kein schreiben von der DRV. Telefonische Auskunft, bearbeitung dauert noch. Person A hat mittlerweile in erfahrung bringen können, was es während der Umschulung an Übergangsgeld geben würde. Jetzt möchte die Person doch lieber weiter arbeiten gehen und könnte am 01.01.2011 als Servicekraft in einer Cafeteria arbeiten.
Was passiert, wenn die Person anfängt und dem Rententräger mitteilt, das sie keine umschulung mehr möchte, aber in 1 oder 2 Jahren oder so vll dann doch nicht merh arbeiten kann und umschulen muss?
MFG