Hallo
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir sind 2 Erwachsene und 3 Kinder. Wir bekommen seit einem Monat ca. 2020,- Euro vom Amt Hartz 4. Ich bin 43j alt und möchte noch eine Umschulung machen ,die auch vom Jobcenter bewilligt wird. Aber was genau und wieviel bezahlt das Jobcenter dazu bzw, wird mir von meinem Ausbildungsentgelt
was abgezogen ? Wer weiss genau wie die Umschulung finanziert wird vom Jobcenter ?
Bitte nur Antworten von Leuten die sich sicher sind es zu wissen !
Vielen Dank im vorraus !
Hallo,
welche Leistungen gezahlt werden bzw. ob etwas angerechnet wird, entscheidet sich je nach Maßnahme, daher kann die Frage so pauschal leider nicht beantwortet werden.
Gruß
Hallo, war nie in dieser Situation und müsste erst im Gesetzestext nachgucken. Vermute mal etwas mehr als jetzt.
Gruß faltenrock
Hallo,
kann dir da leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Pegasus
Normalerweise bekommst du alles weiter plus Fahrtkosten und Material.Wenn du einen Bildungsgutschein erhälst, dann ist es sicherlich kein Problem das alles so weiterläuft. Wenn du eine Umschulung bewilligt bekommst erfährst du auch was du alles erhälst. Es muß dir auch klar sein das die Schulferien bei einer Umschulung wesentlich kürzer sind und anteilig aufs Jahr bezogen werden. das heisst, wenn du ein 374 Jahr eine Umschulung machst hast du knapp 3 Wochen urlaub mehr nicht und darfst ca 1 Woche krank sein mehr nicht.
Gruß
Detlef
Hallo,
das alles zu schreiben, ist zu umfangreich. Ich könnte Ihnen einiges erklären, allerdings ist das von Amt zu Amt und von Stadt zu Stadt verschieden. Wenn Sie möchten, rufen Sie mich an. Tel: 030-36403272
Gruß Hagen Mattik
Ich kenne Deine berufliche Situation nicht.
Generell ist es so, dass eine Umschulung nur dann möglich ist, wenn es für den erlernten Beruf keinen Arbeitsmarkt/Stellen mehr gibt. Aus verschiedensten Gründen.
Da Du Familie hast (versteh ich so), ist der Arbeitsmarkt vor Ort entscheidend und nicht der bundesweite.
Beispiel: Du lebst nun der Liebe wegen auf Helgoland und bist aber Winzer.
Oder: Du bist Buchbinder oder Goldschmied.
oder: Du bist Seemann und lebst in Nordrhein-Westfalen.
Oder: Schauwerbegestalter, Küfer…
Es kommt wirklich auf Deinen konkreten Fall an. Vielleicht ist auch eine Fortbildung zielführend. Dies wird Dein Sachbearbeiter mit Dir durchgehen müssen.
Und zu beachten ist: Es sind Ermessensleistungen. Und es ist immer eine
Entscheidung, welche sich auf Deine Individuelle berufliche, private und gesundheitluche Situation bezieht.
Aber auch im Falle eienr Ablehnung im Ermmessen muß dies nachvollziehbea begründet sein. Und je nachdem kannst Du diesen Antrag nach einer gewissen Zeit wiederholen, da sich ja Umstände auch ändern können.
Hinweise zur Ausführung SGB II findest Du auf ser Seite Arbeitsagentur.de; unter dem Menüpunkt Bürgerinnen und Bürger. Dann mußt Du leider suchen, weil es nicht explizit ausgewiesen ist. Es ist leider sehr versteckt.
Wünsche Dir viel Erfolg.