Umschulung durch Rentenversicherung - selbständig

Zurzeit bin ich arbeitslos und bekomme noch Alg I. Momentan mache ich über die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) eine medizinische Reha, bei der festgestellt wurde, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben habe ich daraufhin bei der DRV gestellt.
Da ich nicht mehr allzu lange Anspruch auf Alg I habe, stellt sich mir die Frage nach der Zeit zwischen dem Alg-I-Ende und dem Umschulungsbeginn, falls es damit länger dauern sollte und ich erstmal noch Alg II bekäme. Ich frage mich, ob ich mich stattdessen für diese Zeit selbständig machen und die Selbständigkeit bei Maßnahmebeginn wieder abmelden sollte; denn Überbrückungsgeld von der DRV gibt es erst ab Beginn der Umschulung.
Demnächst werde ich 50 Jahre alt; diese Umschulung ist also vielleicht meine letzte Chance.

Meine Frage daher:
Wie würde die DRV auf diesen Plan reagieren? Würde sie mir vielleicht die Maßnahme streichen??
Wer kennt sich aus?

Gruß Gegro