Zur Zeit bin ich Arbeitssuchend und bekomme noch ALG 1, momentan mache ich eine medizinische Reha, wo festgestellt wurde das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
Da ich nicht mehr alzu lang Alg1 bekomme, stellt sich die Frage für die zwischenzeit wenn es mit der Umschulung länger dauern sollte und ich Hartz 4 bekomme mich zwischenzeitlich Selbstständig zu machen und bei beginn der Maßnahme dies wieder abzumelden, denn überbrückungsgeld gibt es erst mit beginn der Umschulung. Demnächst werde ich 50 Jahre, also vielleicht die letzte Chance.
Wie wird die Rentenversicherung reagieren, wird sie mir vielleicht die Maßnahme streichen??
Wer kennt sich aus?
Gruß Gegro
Kann dir leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Pegasus
Hallo Gegro,
du bist eigentlich in einer Reha und trotzdem Arbeitssuchend…normalerweise würdest du doch für die Reha-Zeit einen Lohnausgleich von der Krankenkasse oder BG bekommen???
So einfach ist das auch nicht. Sich „kurzfristig“ Selbstständig machen damit du vom Arbeitsamt gefördert wirst…das Arbeitsamt kann das ablehnen wenn du gewisse Voraussetzungen nicht erfüllst…außerdem ist das mit ziemlich Aufwand verbunden!
Was die Rentenversicherung damit zu tun hat??? Ich weiß ja nicht wie dein Krankheitsverlauf aussieht, aber läuft das nicht über die BG?
Wenn du angst um deinen Rentenanspruch hast, solange du Selbstständig bist und weiterhin in die Rentenkasse einzahlst gibt es eigentlich kein Problem. Wobei du aber als Selbstständiger mehr einzahlen mußt (AG-Anteil+Eigener Anteil) was sich dann vermutlich nicht mehr rechnet wenn dein ALG1 fast kpl. in die Rentenkasse fließt?!?!?
So ganz habe ich deine Frage leider nicht verstanden!
Gruß Lore
Hallo,
in der Zeit der Reha bekomme ich momentan Übergangsgeld, mein Kostenträger ist nicht die BG sondern die Rentenversicherung und die sind auch der Kostenträger für die Umschulung, das Selbstständigmachen mit Förderung vom Arbeitsamt war schon in vorbereitung und wäre kurzfristig auch abgebefertig, denn ich müsste noch mindestens 90 Tage Restanspruch nachweisen, nach der Reha hätte ich noch 100 Tage also nicht mehr lange zeit zum überlegen. Nur geht es mir darum, wenn ich das mache ob ich noch anspruch auf die Umschulung durch die RV hätte.
Gruß
gegro
Hallo,
Wie wird die Rentenversicherung reagieren, wird sie mir
vielleicht die Maßnahme streichen??
Ich bin kein Hellseher
Wer kennt sich aus?
Ich
Gruß
Otto
Hallo Gegro,
es ist mir neu das die Rentenkasse sowas übernimmt. Daher kann ich deine Frage leider nicht beantworten.
Trotzdem alles Gute
Gruß Lore