Hallo zusammen,
ich habe gerade einen komplizierten Fall, bei dem ich etwas Hilfe bräuchte.
Also nehmen wir an, „Jemand“ hat einen unverschuldeten Unfall gehabt, war danach 2 Jahre krank. Vor dem Unfall hatte „Jemand“ eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker abgeschlossen und eine frisch begonnene Arbeitsstelle. Der AG warf ihn raus.
Jedenfalls ist nun nach 2 Jahren Krankheit der Rentenversicherungsträger für alles zuständig.
„Jemand“ hat einen Umschulung beantragt, die aber abgelehnt wurde, da nur ein Attest für die nächsten 2 Jahre vorliegt. Es wurde bescheinigt, dass er so lange definitiv nicht als Kfz-Mechaniker arbeiten kann; was danach ist, weiß momentan niemand.
So lange will „Jemand“ nun aber nicht warten und bewirbt sich bei einer Firma, wo er den ganzen Tag am PC sitzen würde. Die Firma lehnt ihn wegen mangelnder Ausbildung ab. Mit dem Schreiben meldet „Jemand“ sich beim Rentenversicherungsträger und der gibt nun zur Auskunft: Wenn „Jemand“ einen AG findet, der ihn nach einer kaufm. Umschulung einstellen würde, würde er die Umschulung vom RV bekommen.
Nun meine Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit eine Umschulung zu bekommen, ohne neues ärztliches Attest?
Oder ist die Aussage der RV überhaupt richtig? Können sie ihm die Umschulung verwähren, weil „Jemand“ ja evtl. in 2 Jahren wieder als Kfz-Mechaniker arbeiten kann?
