Umschulung (gekündigt durch arbeitgeber)

habe über das arbeitsamt eine umschulung zur altenpflegerin mittels bildungsgutschein begonnen.seid 2009. nun hat mir mein arbeitgeber die pistole auf die brust gesetzt und gesagt, wenn ich nicht das tu so wie er will, kann ich gehen.
ich habe keine kraft mehr und möchte mich nicht ausbeuten lassen und wenn ich morgen auf arbeit geh, muß ich mir vorher sicher sein wie weit ich gehen kann…es würde mir sehr weh tun, da ich diesen job sehr gern mach, aber nicht um jeden preis.

muß ich dann das ALG I zurück zahlen wwenn der AG mich kündigt und wie sieht es aus wenn ich kündige?was ist nach der kündigung bekomm ich dann trotzdem normal mein ALG I weiter?

Danke

Hallo,
also als erstes möcht ich hier mal sagen, das viele der Schüler als billige Arbeitskräfte gesehen werden- was sehr schade ist, denn wir machen uns unser eigenes Potential kaputt! Grundsätzlich ist durch kündigung des AG keine Nachteile zu erwarten, wobei er die Kündigung mal gut begründen muss. So einfach kann er dich nicht entlassen. Haste gestohlen oder körperliche Gewalt ausgeübt? dann sieht es eh schlecht aus mit Kündigung. Berufe dich auf dein Schülerstatus, geh zu deinem vertrauenslehrer, und oder schau dich nach einer anderen Ausbildungsstätte um.
LG

Hallo.

Ja, da ich über das Arbeitsamt bezahlt werde bin ich für sie eine billige PK…auf meinem mentor kann ich mich auch nicht verlassen und in der schule naja, mal reden sie so und dann wenn es hart auf hart geht wieder anders…

nein, habe weder geklaut noch sonstiges eher das gegenteil…

aber was soll ich tun, wenn ich nicht zur arbeit komm hat sie einen grund um mich zu kündigen…

naja mitten im lehrjahr was anderes finden ist sehr schwer…

danke für deine antwort

Hallo,

ja, du in der Umschulungszeit ist man eine billige Arbeitskraft, aber um jeden Preis muß ja nicht sein.
Ich rate dir trotzdem mal mit der Schule zu reden, oder mit deinem Vermittler, denke auch so einfach kann dich der Arbeitgeber nicht entlassen, er hat auch den Praktikumsvertrag unterschrieben und darin stehen ja nicht nur deine Pflichten und Rechte.

Ansonsten schau dich nach einer anderen Ausbildungsstätte um

Ich wünsche dir trotz alledem die Kraft das duchzustehen
liebe grüße
floh6199

Naja, einfach nicht zur Arbeit gehen ist natürlich auch keine Lösung! Es sei denn Du bist krank. Vielleicht solltest du mal mit der ARGE über deine Probleme sprechen. Ich würde auf jeden Fall versuchen eine neue Ausbildungsstelle zu finden. Das geht auch mitten im Schuljahr, und ich denke das schon einige Häuser dazu bereit wären!Vielleicht ein Gespräch mit der heimleitung?? Also, einfach kündigen können sie dich auf keinen Fall!! Bekommen sie vorm Arbeitsgericht nicht durch! Geb mal Rückinfo!! LG

Lass Dich erstmal krank schreiben und spreche mit einem Anwalt. Auch das Amt ist nicht verkehrt. Falls Betriebsrat vorhanden, auch dort zwingend melden.

Hallo Grußlose,

muß ich dann das ALG I zurück zahlen wwenn der AG mich kündigt
und wie sieht es aus wenn ich kündige?was ist nach der
kündigung bekomm ich dann trotzdem normal mein ALG I weiter?

Auch hier gilt FAQ 1129 - also keine Rechtsberatung. Rechtsverbindliche Auskunft erhälst bei der AA.

Gruß
Otto