Umschulung: Hingehalten und jetzt abgelehnt!

Hallo zusammen!

Mein Mann ist seit langer Zeit leider arbeitslos und hat auch nie eine Ausbildung abgeschlossen. Das Arbeitsamt hat ihm mehrfach zu Umschulungen geraten, gleichzeitig aber auch verlangt, daß er Bewerbungen für egal was für Jobs vorweist.

Im letzten November hat die Aufnahme für eine bestimmte Umschulung nun jedoch nicht geklappt (da man dort bei einem fehlenden Prozentpünktchen zwar Ausnahmen für Abiturienten, Hochschul-Abbrechende usw. macht, aber doch nicht für jemanden, der sowieso nichts ist… das aber nur am Rande).

Dieses Jahr im Oktober fängt nun endlich eine Umschulung an, zu der meine Mann richtig viel Lust hat und mit der er genau seinen Traumberuf erreicht. Also zog er los zum zuständigen Arbeitsberater, damit er sich früh genug anmelden kann. Auf einmal war dieser Arbeitsberater aber nun der Meinung, daß mein Mann erst einmal mindestens ein Jahr arbeiten müßte, bevor ihm eine Umschulung finanziert würde. (Mal abgesehen davon, daß er doch eh’ nie mehr eine Umschulung erhalten würde, wenn er erst einmal im Arbeitsleben steckt!?)

Nun ist es ja nicht so, daß mein Mann nicht arbeiten will, aber ich denke, daß sich jeder von Euch vorstellen kann, wieviele Chancen man als Langzeitarbeitsloser ohne abgeschlossene Ausbildung so auf dem freien Markt hat!

Total erschüttert und jeglicher (!!!) Zukunftsaussichten beraubt weiß nun weder mein Mann noch ich, wie es weitergehen soll.

Meine konkreten Fragen:
Kann jeder Mitarbieter beim AA einfach so willkürlich von heute auf morgen seine Meinung ändern? Gibt es irgendwelche „Rechtsansprüche“, die mein Mann versuchen könnte, durchzusetzen? Es gab allerdings immer nur mündliche Zusagen, nichts Schriftliches. Kann man - wenn ja, wo, bei wem… - Einspruch gegen eine solche ebenfalls mündliche Abfuhr einlegen?

Was also können wir tun?

Ich danke im voraus!
Lieschen

Hallo Lieschen,

versucht zu erst einmal, einen Vorgang zu schaffen. D.h. dein Mann beantragt die Teilnahme an der Maßnahme offiziell und am besten schriftlich. Die Behörde muss dann einen Bescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung gesetzten Frist Widerspruch bei der Behörde zu erheben. Falls der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält oder mündlich ergangen ist, so beträgt die Frist ein Jahr.
Da es lange dauern kann, ehe die zuständige Behörde antwortet, so empfiehlt sich ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Verwaltungsgericht. Genaueres hierzu wird euch ein Anwalt sagen können.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Einen „Vorgang“ zu schaffen, wird wohl recht schnell machbar sein, das werde ich bzw. mein Mann umgehend in Angriff nehmen.

Was aber genau ist denn eine einstweilige Verfügung und wie finde ich heraus, welches Verwaltungsgericht zuständig ist (man, habe ich 'ne Ahnung … :wink:)

Und gibt es eine reelle Chance, das alles bis zum Oktober über die Bühne bekommen zu haben?

Naja, und ein Anwalt arbeitet wohl auch nicht umsonst für uns…

Danke!
Lieschen

Hallo,

Du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Umschulung. Der Arbeitsberater hat nicht genug Mittel zur Verfügung, um alle Arbeitslosen zu bedienen. Also muß er nach gewissen Kriterien auswählen.
Er hatte Dir noch keine feste Zusage gemacht. Also hast Du keine Chance und kannst Dir den Gang über den Widerspruch und die Klage sparen. Das spart Dir und dem Amt viel Arbeit und Zeit ( ich weiß, vovon ich rede: ich arbeite bei dem Verein!)
Gruß Holger

Das spart Dir und dem Amt viel Arbeit und
Zeit ( ich weiß, vovon ich rede: ich arbeite bei dem Verein!)
Gruß Holger

Danke, Holger,

aber glaube mir, mein Mann hat zur Genüge Zeit :wink:)
Und der Rest sieht dann eben doch nach „Willkür“ aus…

Lieschen

Selbstverständlich ist das Willkür. Niemand anders als der Arbeitsberater entscheidet über die Zuteilung einer Umschulung.
Ich als Vermittler im Arbeitsamt entscheide doch auch, welcher Arbeitslose ein Stellenangebot bekommt und wer nicht.

Hallo!

Hallo zurück,

Danke für die schnelle Antwort. Einen „Vorgang“ zu schaffen,
wird wohl recht schnell machbar sein, das werde ich bzw. mein
Mann umgehend in Angriff nehmen.

Was aber genau ist denn eine einstweilige Verfügung und wie
finde ich heraus, welches Verwaltungsgericht zuständig ist
(man, habe ich 'ne Ahnung … :wink:)

Welches Verwaltungsgericht zuständig ist, muss (!) euch die Behörde mitteilen.
Eine Einstweilige Verfügung, tja, wie sag ich’s - also, damit erreichst du, dass du die Leistung in Anspruch nehmen kannst, bevor endgültig entschieden wurde.
Im Klartext: Das Gericht erlaubt deinem Mann, an der Umschulung erst einmal teilzunehmen, obwohl eine Entscheidung über die Zulässigkeit noch nicht getroffen wurde, also weder das Widerspruchsverfahren bei der Behörde abgeschlossen ist noch ein Gericht über eine evtl. Klage entschieden hat.
Genaues kann ein Anwalt sagen.

Und gibt es eine reelle Chance, das alles bis zum Oktober über
die Bühne bekommen zu haben?

Die endgültige Entscheidung: NEIN
darum ja der Vorschlag mit der einstweiligen Verfügung.

Naja, und ein Anwalt arbeitet wohl auch nicht umsonst für
uns…

Umsonst nicht, aber eine erste Beratung sollte nicht so teuer sein.(Ich bin kein Anwalt, kann dazu aber nichts sagen - hier müsste ein kurzer Anruf mit der Bitte, die Kosten mitzuteilen, helfen)

Danke!
Lieschen

Gruß und schönes Wochenende
HaWeThie

Hallo!

Habt Ihr Euch mal hier informiert: http://www.bfw-michaelshoven.de ?

Die genaue Adresse:
Berufsförderungswerk Michaelshoven
Lürriper Str. 52
41065 Mönchengladbach
Tel.: 02161-407910

Kompetente Ansprechpartner (Arbeitspsychologen):
Herr Nießen,
Herr Flach
Herr Baumann

Vielleicht kann man dich hier telefonisch beraten?

Was sagt denn http://www.arbeitsamt.de zum Thema Umschulung?
Viel Glück und alles Gute
VERITAS.