Folgende Situation:
Person X macht aktuell eine Umschulung, die noch knapp ein Jahr läuft. Während dieser Umschulung bezieht er normal ALG2. Miete und Nebenkosten abgesehen von Stromkosten wird getragen.
Nun hat Person X Person Y kennen gelernt, welche zu Hause viel Stress hat aufgrund familiären Problemen. Person Y hat gerade eine Ausbildung angefangen.
Nun möchte Person Y bei Person X einziehen. Person X ist sich bewußt, daß man nur als eheähnliche Gemeinschaft - sprich als Bedarfsgemeinschaft - nach einem Jahr des Zusammenwohnens berechnet werden darf.
Zur Frage:
Da der Einzug ja offiziell von Statten gehen soll, wird die Arge zwar den Antrag auf das „eine Kennenlernjahr“ (nichteheähnliche Gemeinschaft) akzeptieren müssen, wird es aber sicher mit einer weiteren Person im Haushalt nicht einsehen, die Miete voll weiterzutragen.
Mit welchen Abzügen/Konsequenzen müssen beide rechnen?