Wenn Arge bei Bewilligung Umschulung blockiert (weil angeblich aus gesundheitlichen Gründen für den angestrebten Beruf nicht geeignet) und sich Person (39 J.) selbst einen Ausbildungsplatz suchen würde, bekommt er dann zu seinem Azubilohn Aufstockung bis auf Hartz IV. Kann er von seinem Azubilohn 160,00 € nicht anrechnungsfähig behalten (wie bei Geringverdiener)?
Danke für Antwort.
hallo sebastian,
habe mir deine Anfrage gut durch gelesen, aber dazu kann ich dir leider nichts sagen, es tut mir leid.So viel weiß ich nicht über das hinzuverdienen und anzurechnen bzw. anrechnungsfreien Beträge, ich glaube diese Konkrete Frage stelle doch bitte der Arge oder dem Arbeitsvermittler der für dich zuständig ist.
Gruß Carola
ES GIBT KEINE UMSCHULUNGEN, ES SEI DENN ZUM ALTENPFLEGER. Wenn du dir selbst ne Ausbildungsstelle sucht, bist du raus aus Hartz, will sagen, das heißt dann BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Ich weiß allerdings nicht, inwiefern der Bezug altersmäßig begrenzt ist. Wenn du studieren willst, bekommst du auch nur Bafög, wenn du bei Beginn des Studuims unter 30 bist.
LG
Martin
Hallo,
tut mir leid, aber der Leistungsbezug nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Mir ist lediglich bekannt, dass Auszubildende in der Regel keinen Anspruch nach dem SGB II haben. Es sei denn man kann einen Härtegrund bei der ARGE geltend machen. Besser ist, du informierst dich bei der ARGE oder bei einem Experten.
mfg
Hm, gute Frage. Ich denke zwar ja, aber meine Meinung ist unrelevant. Wenn der Sachbearbeiter bei der ARGE NEIN sagt, wie ist dann die Begründung?
Hallo Grußloser,
Wenn Arge bei Bewilligung Umschulung blockiert (weil angeblich
aus gesundheitlichen Gründen für den angestrebten Beruf nicht
geeignet)
Es gibt kein „angeblich“. Da werden doch sicher konkrete Fakten in einem Ablehnungsbescheid genannt. Dagegen kann man Widerspruch einlegen mit Begründung.
und sich Person (39 J.) selbst einen
Ausbildungsplatz suchen würde, bekommt er dann zu seinem
Azubilohn Aufstockung bis auf Hartz IV. Kann er von seinem
Azubilohn 160,00 € nicht anrechnungsfähig behalten (wie bei
Geringverdiener)?
Das ist eine Frage bezüglich SGB II. Da kenne ich mich nicht aus. Antwort wäre aber auch Rechtsberatung, die hier nicht erlaubt ist. Mein Rat: ARGE fragen.
Gruß
Otto
Hallo Sebastian,
ich kann dir leider bei deiner Anfrage nicht weiterhelfen, tut mir leid.
wünsche dir Stärke und Glück
floh6199
Wenn du eine nicht genehmgite Umschulung beginnst, kann es sein, dass dir die Leistungen komplett gestrichen werden. Du stahst dann dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung. Außerdem verstößt du gegen deine Mitwirkungspflichten.
Klingt zwar paradox, aber was ist bei der ARGE schon logisch?
Hans
Wenn Arge bei Bewilligung Umschulung blockiert (weil angeblich
aus gesundheitlichen Gründen für den angestrebten Beruf nicht
geeignet) und sich Person (39 J.) selbst einen
Ausbildungsplatz suchen würde, bekommt er dann zu seinem
Azubilohn Aufstockung bis auf Hartz IV. Kann er von seinem
Azubilohn 160,00 € nicht anrechnungsfähig behalten (wie bei
Geringverdiener)?
Danke für Antwort.
sorry, da kann ich nicht helfen
sorry da bin ich überfragt.
LG
Inge
Hallo, Sebastian! Grundsätzlich wäre noch etwas zur Bewilligung von Bildungsgutscheinen zu sagen - da gibt es nämlich ein wichtiges Urteil von Landessozialgericht Dresden
vom 31.01.2005 Az.: L 2 B 192/04 AL ER.
Wenn du also klagen würdest, könnte dir dieses Urteil sehr helfen. Aber das dauert natürlich noch und in der Zeit hast du immer noch keine Ausbildung angefangen.
Also, zu deiner Grundfrage: SGB II soll den Leuten helfen, die sich nicht aus eigenen Mitteln unterhalten können, also auf die „Soziale Grundsicherung“ angewiesen sind. U.u. eben auch nur zum Teil. In deinen Falle solltest aber auf jeden Fall prüfen, ob du nicht (auch) einen Anspruch auf BAB = Bundesausbildingsbeihilfe (kein BAföG) hast. Kann aber im JobCenter geprüft werden. Auf jeden Fall einen Antrag auf Hartz IV stellen!!! Wenn der angelehnt wird, müssen ja die Gründe genannt werden und dann kann man gucken, ob der Ablehnungsbescheid richtig ist und alle relevanten Bestimmungen beinhaltet. Meistens nicht! Kannst dich ja dann nochmal melden. Alles Gute und Gottes Segen, Klaus
Hallo.
Ich würde auf jeden Fall die 2.Ausbildung machen und dazu BaFög oder BAB beantragen und sofern du in deiner eigenen Wohnung lebst zusätzlich Hartz IV damit deine Miete übernommen wird…
Hallo Sebastian, wenn die Arge die Umschulung ablehnt( aus welchen Gründen auch immer)und du dir selbständig etwas suchst, kann die Arge dich sperren, weil du dem Arbeitsmarkt nicht mehr im vollen Umpfang zur verfügung stehst.Sie betrachtet es nicht wie bei GfB´s.Bei Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen der Arge, die denken das diese Ausbildung nicht zuende gebracht wird bzw. du in diesem Beruf keine lange Arbeitserwartung hast und am Ende wieder bei der Arge landest.
Eine Berufsbegleitende Ausbildung ist in deinem Alter wahrscheinlich des beste Weg. Geld und neuer Beruf, und wenn dann das Geld nicht reicht- zahlt auch das Amt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG Annette66
Hallo Sebastian,
warum sprichst Du nicht mit der Arge über Deine Pläne.
Die Arge muss das ja auch genehmigen.
Was soll gegen eine Ausbildung sprechen? Es gibt sicherlich Ausbildungslohn und der Rest wird wie bei jedem Anderm Aufgestockt.
Sorry, auf so ein Gestückel verweigere ich einfach die Antwort.
Oder besser: Nix sagen zu Kack