Umschulung schlecht - Schadenersatz ?

Hallo liebe lernbegeisterte Freunde da draußen.
Ich habe jetzt 18 Monate einer außerbetrieblichen Umschulung hinter mir. Leider richtet sich der Ausbildende so gut wie garnicht nach dem Berufsbild und dem Ausbildungsrahmenplan. Obwohl ich mehrmals um mehr Unterricht bat und Kritik übte passierte nichts. Man drohte mir sogar.
Nun endlich habe ich der IHK Bericht erstattet. Unglaublich, daß ich den gesamten Schulstoff in 2 Monaten gelehrt bekommen soll. Die ganze Zeit verstrich Konzeptionslos. Um rumstehen zu vermeiden mußte ich 8 Monate lang ein Übungsstück nach dem anderen Drehen und fräsen. 9 Monate Praktikum wurde ich benutzt um Ausbildungsfremde-oder wenig relevante Arbeiten zu verrichten.

Meine Frage:
Wenn ich durch die Prüfung rassele wegen dieser Ausbildung, kann ich Schadensersatz einklagen beispielsweise ein fiktives Einkommen. Kann ich eine neue Umschulung erhalten?
Wer hat schon mit sowas Erfahrungen gemacht ?

Danke sehr für Hilfe

Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer/IHK
Hallo Marco,

eine Anlaufstelle für Dich sind die Ausbildungsberater bei den Kammern. Im Berufsbildungsgesetz ist - soweit ich mich erinner - festgeschrieben, dass diese Berater bei Konflikten/Problemen/Fragen Hilfestellung geben sollen.
Dazu zwei Anmerkungen:

  1. die Berater stehen immer auch in einem Interessenkonflikt, weil die Betriebe (über die sich Azubis „beschweren“) zahlendes Mitglied sind.
  2. der Zeitpunkt: viele Azubis lassen sich zu lange von den Betrieben vertrösten und gehen „zu spät“ zum Ausbildungsberater: vermutlich aus Angst vor einem „vergifteten“ Betriebsklima. Leider ist viel zu wenig bekannt, dass die Handwerkskammern ihre schwarzen Schafe kennen und, dass man als Azubi auch den Ausbildungsbetrieb wechseln kann.

Viel Glück und Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling