Hallo!
Im Oktober bekam ich vom Arbeitsamt vorerst eine mündliche Zusage für eine Umschulung, da ein Bildungsgutschein frühestens 1 Monat vor Umschulungsbeginn ausgestellt werden kann. Die Umschulung sollte laut Anbieter nun am 01.Februar 2013 beginnen. Da ich einen 13 Monate alten Sohn habe musste ich in der Zwischenzeit eine Betreuung für ihn suchen die zum 01. Februar 2013 beginnt. Ende November 2012 unterzeichnete ich also einen Vertrag mit einer Tagesmutter der ab 15. Jan. beignnt, da so kleine Kinder eine Eingewöhnungszeit bei der Pflegepreson benötigen. Am 08. Jan. 2013 bekam ich auch den Bildungsgutschein vom Arbeitsamt und meldete mich für die Umschulung beim Bildungsträger an. Am Freitag erhielt ich einen Anruf vom Bildungsträger, dass sich der Termin für den Beginn der Umschulung wegen zu geringer Teilnehmerzahl auf den 2. Mai 2013 verschiebt. Nun meine Frage. Wer bezahlt bis dahin die Betreuungskosten für die Tagesmutter? Während der Umschulung würden diese vom Jugendamt getragen werden, diese Beginnt aber 3 Monate später. Ich kann den Vertrag mit der Tagesmutter 4 Wochen zum Monatsende, also zum 28. Februar zwar kündigen, bräuchte aber incl Eingewöhnung einen neuen Betreuungspaltz spätestens Anfang April 2013. Bei der derzeitigen fatalen Betreuungssituation ein Ding der Unmöglichkeit so schnell einen neuen Platz zu bekommen und ausserdem hätte ich ja trotzdem die Kosten für Jan und Feb. 2013 für den bestehenden Vertrag zu begleichen.
Was soll ich jetzt tun?
Gruss!
J.J.