Umschulung trotz Gewerbe?

Hallo!
Person A hat für Person B ein Handwerks-Gewerbe angemeldet, Person B eingestellt und Person A arbeitet dort minimal und nur kaufmännisch mit.
Person A muss aber aufgrund andauernder Krankheit eine Umschulung machen und nun kommt die große Frage:
Ist es irgendwie möglich, diese Umschulung trotz (hauptberuflichem) Gewerbe vom Arbeitsamt finanziert zu bekommen, OHNE das Gewerbe abzumelden?
Eine Ummeldung als Nebengewerbe scheidet leider aus…

Vielen Dank schon mal!

Ist denn Person A woanders angestellt und gegen Arbeitslosigkeit versichert?
Wenn ja, ist meistens ein länger zusätzlich ausgeübtes Gewerbe bei gleichzeitig anderweitiger hauptberuflicher Angestelltentätigkeit nicht schädlich für die Leistungen, die man ja aus dem Angestelltenverhältnis erworben hat.
Es KANN natürlich sein, dass man das Arbeitslosengeld nur für die „verfügbaren“ Stunden erhält, nach Abzug der auf das Gewerbe entfallenden. Dabei wird bei Vollzeit von 40 Wochenstunden ausgegangen.
Es hängt aber vom Umfang und Einzelfall ab.
Arbeitsamt fragen!

Person A ist woanders eingestellt und gegen Arbeitslosigkeit versichert allerdings momentan in 2-jähriger Elternzeit (noch 9 Monate- dann waren es 24 Monate insgesamt).
Wie lange müsste denn das länger ausgeübte Gewerbe schon bestehen?
Das Gewerbe läuft grad seit 2 Monaten und hat sich leider Gottes mit der Umschulung überschnitten.
Arbeitsamt war etwas überfragt (!) und hat gesagt, dass das Gewerbe in ein Nebengewerbe umgemeldet werden müsste denn ansonsten hätte man keinerlei Anspruch auf ALG1.
Person A hat beim AA auch bei 3 Leuten vorgesprochen und keiner wusste zu 100% wie sich das mit dem Gewerbe verhält.

Hallo!

Das ist eine unglückliche Situation. Zwei Monate dürften u. U. nicht reichen.

Das mit dem Nebenerwerbs-Gewerbe kann ich nicht beurteilen, denn für A scheint es ja Nebenerwerb zu sein, wenn die Hauptarbeit B macht.

Am besten die Umschulung rasch beantragen und die Angaben zum Gewerbe korrekt ausfüllen. Diejenigen die das dann entscheiden, sitzen nicht vor Ort.

Sorry, mehr kann ich auch nicht sagen.

Mit hat das mit Haupt und Neben keine Ruhe gelassen, da ich bei der Gewerbeanmeldung keinen Unterschied kenne. Es gibt auch keinen!!
Für A müsste das aufgrund wohl geringer Stundenzahl als Nebengewerbe (hinsichtlich der Angaben beim Arbeitsamt) betrachtet werden.
Hier ist dazu etwas:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-425…

ich weiss es leider nicht. Dort anrufen!

Einfach direkt beim Arbeitsamt nachfragen.

Gruß

Hallo
eine Uschulung wird sowohl von der Arge als auch von der Rentenversicherung nur dann finanziert,wenn die Person ansonsten nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Da du ein Gewerbe auf dich zu laufen hast,bist du eingegliedert und eine Umschulung ist aus sicht des Amtes nicht notwendig.
also solange das Gewerbe auf dich läuft bekommst du die Umschulung nicht finanziert. Eine plötzliche Abmeldung des Gewerbes muß plausiebel begründet werden,da du dann ich eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit kommst. Auch dann gibt es zahlreich Sanktionen.
Ich habe hoffendlich geholfen

Guten Tag.

Durch die Ausübung eines Hauptgewerbes sind Sie für die Agentur für Arbeit nicht verfügbar und scheiden grundsätzlich für den Leistungsbezug und Förderungen aus. Haben Sie denn einen Reha-Antrag gestellt?
Ob Sie im Rahmen § 77 SGB III eine Umschulung finanziert bekommen, wage ich stark zu bezweifeln, aber eine genaue Beurteilung kann nur der Arbeitsvermittler vor Ort treffen, da man genau Ihre berufliche Situation und Ihr Arbeitsumfang/-intensität im Gewerbe wissen muss.

Person A muss zunächst einmal einen Anspruch auf ALG 1 haben. Dies ist bei minimaler Arbeit kaum möglich. Dann darf Person A die Selbständigkeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit führen, nur noch als Nebengewerbe. Umschulung finanziert AA nur, wenn danach hohe Wahrscheinlichkeit geben ist, einen Job als angestellter Arbeitnehmer zu erhalten.