ich habe seit etwa 3.5 Jahren einen relativ sicheren Arbeitsplatz im Einzelhandel. Da ich eigentlich gelernter Kommunikationselektroniker bin möchte ich wieder in die Elektronikbranche zurück (als Elektroniker, nicht als kaufmännischer Angestellter).
Diese Bürosachen waren anfangs ganz interessant, langweilen mich aber mittlerweile.
Jobs auf meinem erlernten Beruf sind in meiner Region rar (und umziehen möchte ich nicht…)
Nun habe mich in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit PCs im privaten Bereich befasst und wage es zu behaupten, mich ganz gut auszukennen. Ich würde dieses Wissen aber gerne offiziell erweitern (Netzwerkadministartion o.ä.).
Auch eine Umschulung/Weiterbildung auf meinem erlernten Beruf käme in Frage. Hauptsache etwas, wobei ich mein Hirn wieder anstrengen muss (darf )
Wie wird das Arbeitsamt reagieren, wenn ich eine Umschulung beantrage, die vollfinanziert werden sollte.
Geht das überhaupt, oder wird das Amt sowas ablehnen? Wenn es grundsätzlich akzeptiert wird, wie weit geht die Finanzierung?
Ich verdiene momentan eigentlich sehr gut (1300 € netto / Führungsposition) und brauche auch dieses Geld (Schulden/Miete/Nbkst/Verischerungen, kein Luxus !)
Was meint ihr ? Soll ich den Gang zum Arbeitsamt wagen, oder glaubt ihr, es hat eh’ keinen Sinn.
hmmm also wie du es beschreibst denke ich wird das Arbeitsamt das sicher nicht finanzieren. Fände ich auch nicht so toll um ehrlich zu sein… dass mit den Geldern die andere in die Arbeitslosenversicherung etc. zahlen eine eigentlich unnötige Umschulung finaziert werden soll - und eine Umschulung nur aus dem Grund „mein Beruf ist mir zu langweilig“ denke ich gehört in die Rubrik unnötig.
Man hat es als Arbeitsloser schon schwer eine Umschulung finanziert zu bekommen (ich habs im Bekanntenkreis mehrfach mitbekommen) und daher dürfte es als Arbeitnehmer mit sicherem Job unmöglich sein.
offensichtlich hast du den Begriff Umschulung falsch verstanden.
eine Umschulung wird vom AA nur dann in Betracht gezogen oder gefördert, wenn:
Aus gesundheitlichen Gründen der gelernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann (Bäcker - Mehlstauballergie).
Der erlernte Beruf keine Zukunft mehr hat (Bergmann in Ronneburg)
Ein neuer Arbeitskräftebedarf/Beruf gefördert werden soll und andere Arbeitssuchende(aus überlaufenen Berufen) bereit sind die Arbeit anzunehmen. ( andere Berufe zu Gebäudereinigern; andere Berufe oder Rückkehrer zu Alternpfleger/in)
Wenn du den falschen Beruf gelernt hast oder mit deiner jetzigen Tätuigkeit nicht mehr zufrieden bist, dann hast du selbst die Kosten für Umbildung o.ä. zu tragen.
Es sei denn du bist arbeitslos und EHK werden absolut nicht gebraucht. Aber da räum ich dir wenig Chancen ein, denn Verkäufer werden immer gesucht.
wie schon geschrieben wurde: eine vom AA bezahlte Umschulung wird wohl nicht funktionieren, dazu müsstest du arbeitslos sein. Aber einer berufsbegleitenden Weiterbildung steht ja nichts im Wege! Die KURS-Datenbank vom Arbeitsamt bietet bsw. verschiedene Suchfunktionen, auch nach Regionen: http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?kurs
Und sicher gibt es weitere Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Danach kannst du aus einer sicheren Berufsposition heraus an die Bewerbungen
gehen.
Nachteil: es kostet dich Freizeit und Geld. Vorteil: Das sieht für Personaler später wesentlich besser und interessanter aus als jemand, der arbeitslos war und sich umschulen lässt.
vor kurzem habe ich gelesen, dass die steuerliche Behandlung von Ausgaben für die Weiterbildung für Arbeitnehmer neu geregelt wurde.
Wenn ich es richtig verstanden haben (Du kannst das sicher sehr schnell beim Finanzamt in Erfahrung bringen), dann kann jemand, der bereits eine Berufsausbildung hat und eine zweite absolvieren möchte, die damit verbundenen Ausgaben in einem größeren Umfang als früher geltend machen. Vermutlich sieht dann die private Finanzierung Deiner Weiterbildung „freundlicher“ aus.