Um dem Hin-und-Her-Verweise ein Ende zu bereiten, schlage ich vor zunächst die „Unabhaengige Patientenberatung“ persönlich in einer ihrer Niederlassungen zu konsultieren.
www.unabhaengige-patientenberatung.de
Die können mit Sicherheit sagen, ob es in dem speziellen Fall überhaupt rechtens ist, dass z.B. die KK Leistungen ablehnt.
Um der KK etwas auf die Sprünge zu helfen, kann der Mann sich natürlich auch vom Arzt dauerhaft krankschreiben lassen. Spätestens sobald die KK Krankengeld zahlen muß, stellen die sich auch nicht mehr so stieselig an…weil dann geht es ja um IHR Geld…
Die Krux ist eben diese:
So lange jemand noch halbwegs „funktioniert“ (egal wie und unter welchen Schmerzen etc…) ist offiziell der Schadensfall noch nicht eingetreten !
Die Politiker und andere Entscheidungsträger beteuern zwar immer wieder, dass „vorbeugende Maßnahmen effektiver und effizienter seien“ - Die gesellschaftliche Realität ist jedoch das genaue Gegenteil: Wer noch „auf einem Auge laufen kann“, der bekommt gar nichts.
RV, KK, AA: letztlich ist nur noch Geld für die absoluten Notfälle da, und da wird es eben als „Kolleteralschaden“ in Kauf genommen, dass dann oft selbst eine Reha nichts mehr bringt: „Vorruhestand mit Abschlägen“ heißt es dann.
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Professionelle Hilfe bieten jedoch folgende Organisationen beim weiteren Vorgehen an, teilweise auch beim nachfolgenden Prozeß vor dem Sozialgericht:
„Sozialverband VdK Deutschland“
www.vdk.de
„Bundesverband Rehabilitation“
www.bdh-reha.de
Ggfs. wird von den jeweiligen Organisationen (wie ich finde zu Recht) eine Mitgliedschaft gefordert.
Kosten ca. 50,- EUR / Jahresbeitrag