Umschulung über Rentenversicherung

Hallo, mein Mann müsste aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen. Über das Arbeitsamt kommt aber für ihn nicht in Frage da die Zahlungen während dieser Zeit einfach zu niedrig sind. Der Arzt sagte ihm das er sowas auch über seinen RV-Träger machen kann. Meine Frage nun wäre wie er es beantragen kann?

Gruß
Pucksi

Hallo Pucksi, da kann ich dir leider gar nicht weiterhelfen auf diesem Gebiet! Sorry Gruß martin

Zur vollständigen Beantwortung dieser Frage fehlen noch einige Informationen:

  1. Ist der Mann bis auf Weiteres noch in seinem Beruf sozialversicherungspflichtig beschäftigt ? Oder ist er in Arbeit, aber nicht in seinem erlernten Beruf ?

  2. Wie schwerwiegend sind die „gesundheitlichen Gründe“, d.h. wurde bereits eine (ggfs. teilweise) Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit anerkannt ?

  3. Wenn ja, von wem ?
    z.B. ist es so: Wenn der RV-Träger etwas bezahlen soll, muß DIESER auch vorher die konkrete Beinträchtigung anerkennen. Dagegen sträuben sich die meisten RV-Träger und lassen es im Zweifelsfall erstmal auf einen Prozeß ankommen.
    Ob es sich um einen Zweifelsfall handelt, entscheidet nicht der Hausarzt/Facharzt, sondern der von dem RV-Träger bestellte Arzt! Und dieser kann durchaus anderer Meinung sein als drei unabhängige Fachärzte ! (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing…)

  4. Wenn nein, dann würde ich sowohl beim A-Amt, als auch beim RV-Träger anfragen was zu tun sei. Dadurch erspart man sich u.U. viel Zeit und Geld.

  5. Es sollte auch geprüft werden, ob der Mann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat.
    Ggfs. tritt diese womöglich erstrangig ein.

  6. Zeitlich ist zu beachten, dass der Mann im Laufe des Verfahrens nicht zum Harz4-ler wird. Denn dann ist nicht mehr das normale A-Amt, sondern die ARGE zuständig, und die macht i.d.R. GAR NICHTS mehr aktiv in diese Richtung.

Vorläufiges Fazit:
Um Erfolg in diesem Spießrutenlaufen zu haben, muß man geschickt planen und versuchen, bei wenigstens EINEM Träger (RV, A-Amt, Krankenkasse oder private BU-Vers.) einen Verbündeten zu finden. Denn letztlich will keiner von denen etwas zahlen und jeder schiebt die Verantwortung auf den nächsten, d.h. der, der die glaubhaftesten Gutachten herbei schafft gewinnt letztlich den Prozeß.
Verfahren vor dem wahrscheinlich zuständigen Sozialgericht können (u.a. wg. Überlastung der Gerichte durch die hohe Zahl der H4-Prozesse) ohne Probleme 3 Jahre dauern…

Soviel für´s Erste.

hi,

danke für deine antwort. beim aa war er schon, und die sind nicht dafür zuständig da er nicht arbeitslos ist. zum anderen hat die kk ihn direkt ans aa verwiesen mit viel schmalz und viel „verständnis“. wir wissen ja alle warum, weil sie nicht zahlen wollen. eine private BU besitzt er nicht. vom arzt des aa wurde schon einmal eine untersuchung durchgeführt ( ist bestimmt schon 3 jahre her) aber komischer weise sind seine unterlagen verschwunden. zu seinem krankheitsbild wäre zu sagen: morbus bechterew (grad 4-5), defekter innen- und aussenmesniskus im rechten knie (so gut wie kein knorpel mehr vorhanden), gelenks- und weichteilrheuma, und verkalkungen in beiden armgelenken. fazit ist eins zahlen will heute keiner mehr egal welche träger es sind. ich danke dir das du meine befürchtungen bestätigt hast ( ist jetzt bitte nicht sarkastisch zu verstehen). habe mit sowas schon gerechnet!!!

gruß
pucksi

Um dem Hin-und-Her-Verweise ein Ende zu bereiten, schlage ich vor zunächst die „Unabhaengige Patientenberatung“ persönlich in einer ihrer Niederlassungen zu konsultieren.
www.unabhaengige-patientenberatung.de

Die können mit Sicherheit sagen, ob es in dem speziellen Fall überhaupt rechtens ist, dass z.B. die KK Leistungen ablehnt.
Um der KK etwas auf die Sprünge zu helfen, kann der Mann sich natürlich auch vom Arzt dauerhaft krankschreiben lassen. Spätestens sobald die KK Krankengeld zahlen muß, stellen die sich auch nicht mehr so stieselig an…weil dann geht es ja um IHR Geld…

Die Krux ist eben diese:
So lange jemand noch halbwegs „funktioniert“ (egal wie und unter welchen Schmerzen etc…) ist offiziell der Schadensfall noch nicht eingetreten !

Die Politiker und andere Entscheidungsträger beteuern zwar immer wieder, dass „vorbeugende Maßnahmen effektiver und effizienter seien“ - Die gesellschaftliche Realität ist jedoch das genaue Gegenteil: Wer noch „auf einem Auge laufen kann“, der bekommt gar nichts.

RV, KK, AA: letztlich ist nur noch Geld für die absoluten Notfälle da, und da wird es eben als „Kolleteralschaden“ in Kauf genommen, dass dann oft selbst eine Reha nichts mehr bringt: „Vorruhestand mit Abschlägen“ heißt es dann.

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Professionelle Hilfe bieten jedoch folgende Organisationen beim weiteren Vorgehen an, teilweise auch beim nachfolgenden Prozeß vor dem Sozialgericht:

„Sozialverband VdK Deutschland“
www.vdk.de

„Bundesverband Rehabilitation“
www.bdh-reha.de

Ggfs. wird von den jeweiligen Organisationen (wie ich finde zu Recht) eine Mitgliedschaft gefordert.
Kosten ca. 50,- EUR / Jahresbeitrag