Hallo liebe Experten. Ich hoffe, ich schreibe hier richtig. Ich habe eine Frage zwecks meiner Umschulung bzw Rehabilitation. Die wurde mir jetzt genemigt, aber ich habe noch keine genauen Infos. Nun bin ich aber noch nebenbei Tuppertante und möchte auch noch Kindergeld beantragen (ich weiß viele Dinge auf einmal). Kann mir jemand sagen, wieviel ob und in welchem Umfang ich nebenbei arbeiten darf, wenn ich Unterhaltsgeld bekomme?? Mit Kindergeld weiß ich schon Bescheid, aber wieviel darf ich dann verdienen??
Viele Liebe Grüße Sonja
Hallo,
das hängt davon ab wer die Umschulung bezahlt. Falls es die BfA ist hab ich was für dich:
Grundsätzlich bestehen gegen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Einwände. Allerdings steht im Vordergrund die beabsichtigte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen. Eine Nebenbeschäftigung darf insofern nicht zu Lasten des angestrebten Ausbildungserfolges gehen. Es wird empfohlen, vor Aufnahme der Beschäftigung zu prüfen, ob die regelmäßige und umfassende Teilnahme am Unterricht sowie den ggf. von der Ausbildungseinrichtung angesetzten häuslichen Lernarbeiten weiterhin gewährleistet ist.
Art und Höhe der Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung sind dem Kostenträger (BfA) zu melden. Neben dem Bezug von Übergangsgeld zeitgleich erzieltes Arbeitsentgelt ist, vermindert um die gesetzlichen Abzüge und einmalige Entgeltzahlungen, auf das Übergangsgeld anzurechnen. Eine Abstufung nach der Höhe der Einkünfte wird nicht vorgenommen.
Kannst du mir eventuell erklären, wie das mit dem Kindergeld läuft? Ich beginne demnächst auch eine Umschulung und könnte vom Alter her auch noch Kindergeld bekommen.
Gruss Nicci
PS: Beim Arbeitsamt ist es möglicherweise auch wieder die 165€ Grenze.