Umschulung und überstunden

hallo,
zum 1.9. fange ich jetzt eine umschulung zum kfz-mechatroniker an welche komplett über das arbeitsamt (alg1) läuft.
vom amt bekomme ich weiterhin monatlich mein alg1 + fahrgeld + kinderbetruungskosten.
in meinem vertrag mit dem amt steht das meine wöchentliche arbeitszeit 40h beträgt das keine überstunden bezahlt werden und das der arbeitgeber (kein bildungsträger!!!) auch keinerlei kosten für mich aufwenden wird.

nun zu meiner frage…
muss/darf ich überstunden machen wenn ich keinerlei entlohnung, egal ob bezahlung oder abbummeln, dafür erhalte???

lg krümel

Hallo,

ich bin zwar in Sachen Leistungen der Arbeitsagentur und auch im Bereich Berufliche Förderung (Umschulung) mangels Erfahrung kein Experte, aber ich gehe davon aus, dass Ihre vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit bindend ist. Das heißt, dass Sie nicht verpflichtet sind, mehr als 40 Stunden zu erbringen bzw. die Arbeitsagentur als Bildungsträger keine Überstunden vergütet. Damit ist aber kein Verbot von Überstunden ausgesprochen. Allerdings würden Sie diese dann „für lau“ machen.

Irgendwie ist dies aber auch logisch.

Gruß W.

Tut mir leid, aber die Frage kann man ohne detaillierte Kenntnis der jeweiligen Vereinbarungen nicht zuverlaessig beantworten.
Die Frage ist vermutlich weniger, ob Sie Überstunden machen dürfen, sondern vielmehr ob Sie dann auch einen Vergütungsanspruch haben. So wie Sie die Vereinbarung darstellen, koennen Sie wohl MEhrarbeit leisten, haben aber keinen Vergütungsanspruch.

wenn du keine bezahlt bekommst, brauchst du auch keine machen. kann aber sein, dass er dir dafür freizeittausgleich gewährt. fang doch erst einmal an und warte ab. schließlich willst du dir mit der umschulung eine neue finanzielle zukunft aufbauen. da solltest du nicht gleich so negativ rangehen.

Hallo
im Prinzip nicht, aber in der Wirklichkeit wird es sich nicht vermeiden lassen. Wenn ein dringender Kundenauftrag ansteht, kann man halt nicht den Hammer fallen lassen. Ich würds erst mal langsam angehen und schauen, wie das so im Alltag gestaltet. Vielleicht lässt sich im persönlichen Gespräch auch einiges klären. Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, dann hat dieser bei Überstunden ein Wort mitzureden.
Viel Erfolg C