Umschulung unterstützt vom Arbeitsamt

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. meiner Umschulung die durch das Arbeitsamt unterstützt wird.
Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können.
Aufgrund einer Krankheit konnte ich meinen alten (erlernten Beruf) nicht mehr ausüben und fing deshalb im September 2011 eine Umschulung an. Nun gibt es aber ein Problem, die Umschulung ist so schwer, dass ich es kaum schaffe und gesundheitlich schon wieder sehr stark angeschlagen und oft krank bin.
Nun zu der eigentlichen Frage.
Was würde passieren, wenn ich diese nun aus gesundheitliche gründen quasi abbrechen muss? Bekomme ich dann jemals noch mal eine Umschulung über das Arbeitsamt genehmigt? Oder ist der Zug dann abgefahren? Wie sieht es aus mit ALG? Würde ich dann jetzt erstmal noch welches bekommen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihr bemühen. …

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. meiner Umschulung die durch das
Arbeitsamt unterstützt wird.

Arbeitsamt gibt es seit sieben Jahren nicht mehr. Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Nun gibt es aber ein Problem, … und
gesundheitlich schon wieder sehr stark angeschlagen und oft
krank bin.

Besteht ein Zusammenhang mit dem Umschulungsberuf? Wenn ja welcher? Oder generell mit der Umschulungssituation?

Nun zu der eigentlichen Frage.
Was würde passieren, wenn ich diese nun aus gesundheitliche
gründen quasi abbrechen muss? Bekomme ich dann jemals noch mal
eine Umschulung über das Arbeitsamt genehmigt?

Dies kann nur das zuständige „Amt“ beantworten. Von Bedeutung wäre ein ärztliches Gutachten bezüglich Eignung für den Umschulungsberuf.

Oder ist der
Zug dann abgefahren?

Wie soll ich das verstehen?

Wie sieht es aus mit ALG?

Welche konkrete Frage hast du dazu? Das Aussehen von Alg kann ich nicht beurteilen.

Würde ich dann
jetzt erstmal noch welches bekommen?

Wenn die Voraussetzungen zum Algbezug vorhanden sind. Die kenne ich nicht.
Ich rate dringend, vor einem Maßnahmeabbruch, zu einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter des zuständigen Amtes.

Gruß
Otto

Hallo,
die Antwort ist nicht so einfach zu geben. Hast Du die bisherige Umschulung als Rehamaßnahme bekommen oder als Umschlung nach 81 SGB III?
Generell ist es jedoch so, dass Du vor Abbruch der Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen mit der Arbeitsvmittlerin und ggf. mit dem Amtsarzt reden musst. Wenn die Gründe aus arbeitsmedizinischer Sicht vorliegen, kann die Maßnahme abgebrochen und eine neue begonnen werden. Jedoch nur noch in dem Bereich, die der Amtsarzt zulässt, da hierfür sehr viele Beitragsgelder aufgebracht werden müssen.

Wird der Grund nicht hinreichend nachgewiesen werden und die Maßnahme wird abgebrochen, gibt es eine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld. Eine neue Maßnahme ist ggf. dennoch möglich, aber auch hier muss vorher der Amtsarzt und der psychologische Dienst eingeschalten werden. Denn weitere Abbrüche müssen vermieden werden.

Mit freundlichem Gruß
Mathias

Guten Morgen.

So wie Sie den Fall geschildert haben, gehe ich davon aus dass Sie ein Reha-Fall sind und deshalb die Umschulung erhalten hatten.

Gehen Sie zu einem Arzt, lassen Sie sich bescheinigen dass Sie die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen können. Mit dieser Bescheinigung gehen Sie zu ihren Reha-Berater und klären mit diesen ab, wie der Abbruch der Maßnahme erfolgen kann bzw. ob er Ihnen ggf. bereits eine Alternative anbieten kann.

Wenn Sie das so machen, dann erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld.

Bezgl. der Frage mit einer neuen Umschulung ist es davon abhängig, ob es eine leidensgerechte Umschulung gibt und ob für diese Umschulung auch auf den Arbeitsmarkt eine Notwendigkeit besteht.
Wird dies beides bejaht und Sie haben bereits intensiven Kontakt mit Ihren Reha-Berater aufgenommen, dann stehen Ihren Chancen gut für eine zweite Umschulung.