Hallo,
in einer Firma wird ein Umschüler beschäftigt dieser bisher einen Ausbildungslohn von 0 Euro brutto erhalten hat.
Nun hat er mit seinem Chef ein Gehalt ausgehandelt von 2400 Euro brutto.
Dieses Gehalt steht natürlich nicht bei der IHK im Umschulungsvertrag.
Dieses neue Gehalt wird natürlich in einem neuen Umschulungsvertrag festgehalten.
Muss man diesen neuen Umschulungsvertrag an die IHK senden oder reicht es wenn ein neuer Vertrag anfertigt wird?
Wenn man es an die IHK schicken muss, was würde sich sonst noch für die Firma bei der IHK ändern?
Sollten noch fragen zur Beschreibung offen sein. Bitte Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus