hallo,
ich hab 1997 eine lehre zum schreiner gemacht, da ich mir bei einem motorradunfall 1998 das sprunggelenk gebrochen habe, bin ich nach erfolgreichem bestehen der lehre, in die fabrik gewechselt, weil ich durch den unfall immer wieder starke schmerzen z.B. beim tragen schwerer möbel usw. hatte!
in dieser fabrik arbeite ich nun seit 6 jahren, da ich aber extreme schlafstörungen durch das schichtarbeiten (vollkonti) habe und auch durch eine interne versetzung wieder 8 stunden am stück stehen muss, möchte ich nun eine reha-umschulung beantragen! (interne versetzung ist nicht mehr möglich, hab ich schon versucht)
ich hab mich die letzten drei monate nach einem geeigneten beruf, der zu mir und meinen interessen paßt, umgesehen und bin auf mediengestalter für digital und printmedien gestoßen!
so, lange rede kurze frage:
ich hab gelesen, die zulassungsvorraussetzung für meinen „traumberuf“ ist die mittlere reife, nun möchte ich hier fragen, ob ich durch den quali durchschnitt glaub ich war 2,75 (englisch war eines meiner prüfungsfächer da hatte ich ne 2) und meiner anschließenden lehre als schreiner (gesellenprüfung durchschnitt 3,0) die mittlere reife besitze?
ach ja, ich wohne in bayern!
ich hab irgendwo mal gelesen oder gehört, k.a. dass man bei meinen prüfungsergebnissen überall in deutschland die mittlere reife besitz ausser in bayern stimmt das so?
falls ich sie in bayern nicht besitzen würde, könnte ich dann theoretisch die umschulung in einem anderem bundesland machen? oder macht mir da mein kostenträger (wahrsch. arbeitsamt) einen strich durch die rechnung?
bitte um schnelle und kompetente antworten!
mfg marco