Umschulung zur kinderkrankenpflegerin

Hallo,ich habe mal eine frage ich bin seit 2006 staatlich anerkannte Kinderpflegerin ich möchte mich nun zur Kinderkrankenpflegerin weiter bilden.Kann ich die weiterbildung verkürzen,da ich ja schon die Ausbildung zur Kinderpflegerin habe.
Vielen Dank schon mal Mfg nini85

Hallo,

die zuständige Behörde kann auf Antrag eine vorausgehende Ausbildung anrechnen (§ 6 Krankenpflegegesetz). Die Antwort kannst du also nur von dort bekommen.

Gruß
Otto