Umschulungschancen ?

Hallo
Vor vielen Jahren habe ich den Beruf des Heizungsbauers gelernt.
1999 habe ich diesen Job dann an den Nagel gehängt und habe mich mit einen kleinen Laden selbstständig gemacht. Weil dies aber nicht die gewünschten Einnahmen einbrachte, habe ich zusätzlich noch einen Halbtagsjob übernommen, in dem ich bis heute bin.
Nun würde ich gerne wieder etwas anderes machen, aber in meinen alten Beruf möchte ich nicht zurück, zumal ich diesen aufgrund einer Knieverletzung vermutlich auch gar nicht mehr ausüben könnte (ich kann mich nur ganz schwer hinknien, geschweige denn auf den Knien arbeiten, wie das in dem Beruf ja leider doch sehr üblich ist).

Nun wollte ich mich mal beim Arbeitsamt „Arbeitssuchend“ melden und ggf. eine Umschulung machen (z.B. Lagerist, da ich da viele Jobangebote in unserer Gegend gefunden habe und mir eine solche Tätigkeit immer sehr gefallen hat - was man so in den Firmen gesehen hat wo ich gearbeitet habe). Nur denke ich immer, das es wenig Sinn hat sich bei so etwas zu bewerben, wenn man es nicht gelernt hat.
Daher wollte ich halt das AA fragen, ob sie einer Umschulung zustimmen.
Bevor ich mich nun Stundenlang dort hinsetze und hinterher nur eine Abfuhr bekomme wollte ich mal hier fragen, welche Chancen das da so gibt. Also hat da jemand Positive/Negative Erfahrungen gemacht ?
Vielleicht mag ja jemand was dazu sagen.
(das es zwischen den Arbeitsämtern und Gebieten Unterschiedlich ausfällt ist mir klar)
Danke für die Antworten

Chancen eher schlecht
Hallo,

habe ich
zusätzlich noch einen Halbtagsjob übernommen, in dem ich bis
heute bin.

(ich kann mich nur ganz schwer hinknien,
geschweige denn auf den Knien arbeiten, wie das in dem Beruf
ja leider doch sehr üblich ist).

Das wäre eine Argumentation für eine Umschulung.
Aber vermutlich werden die, da du ja noch eine Tätigkeit ausübst und in dieser auch nicht irgendwie durch mangelnde Qualifikation kündigungsgefährdet zu sein scheinst, eher ablehnen.

Nun wollte ich mich mal beim Arbeitsamt „Arbeitssuchend“
melden und ggf. eine Umschulung machen (z.B. Lagerist, da ich
da viele Jobangebote in unserer Gegend gefunden habe und mir
eine solche Tätigkeit immer sehr gefallen hat - was man so in
den Firmen gesehen hat wo ich gearbeitet habe).

Kannst du natürlich trotzdem versuchen, aber da eh keine Gelder da sind, wird das wohl als Argument in deinem Fall nicht reichen. Es geht da nicht nach Wunsch, sondern nach Notwendigkeit. Und eine Notwendigkeit ergäbe sich, wenn du a) deinen Beurf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben könntest oder b) in deinem erlernten Beruf keine Arbeit mehr finden würdest. Außerdem müsstest du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.

Nur denke ich
immer, das es wenig Sinn hat sich bei so etwas zu bewerben,
wenn man es nicht gelernt hat.

Kommt drauf an, was die bei den Stellenausschreibungen für Bedingungen stellen.

MfG

Hallo,

für jemanden,der den erlernten Beruf seit 9 Jahren nicht mehr ausgübt hat, könnte der zitierte Gesetzestext weiterhelfen:
"SGB III § 77 Grundsatz
(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  1. die Weiterbildung notwendig ist, um… oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

  2. 3…


(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie

  1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können,

    Zitatende

Wer gesundheitliche Gründe hat, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, für den könnte zutreffen:
"SGB III § 97 Teilhabe am Arbeitsleben
(1) Behinderten Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.

Zitatende

Wer die Chancen auf eine Förderung nutzen will, kommt nicht um ein Beratungsgespräch bei der AA herum - egal wie lange die Wartezeiten sind. Außerdem geht auch nichts ohne eine Terminvereinbarung, die ja Wartezeiten miniminierend wirkt.

Gruß
Otto

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