Umschulungsfragen

Hallo erstmal,

es geht mal wieder um das leidige Thema Umschulung:

Nehmen wir mal einen Arbeiter der sich einen bandscheibenvorfall einfängt, und deshalb seinen beruf nicht mehr ausüben kann und laut aussage seines Arztes sich um einen Büro job kümmern soll, was auch attestiert wird.
Nun wird versucht einen Umschulungsplatz zu finden, jedoch verweigert die arge die Zustimmung aus verschiedenen gründen (entfernung zu gross, schlechte erfahrungen mit arbeitgeber) und mehrere Firmen verweigern Umschulungen übers A-Amt mit der begründung das die immer nur Schwierigkeiten machen und wenn Umschulung dann bitte über die BG.

Nun hat besagter arbeiter einen Job gefunden (call-center-Agen) also ein nidriglohn job, bei dem er nur 1200€ brutto hat, ihm zulast fallen zudem fahrtkosten von ca. 350€ monatlich. ein Wohnortwechsel kommt nicht in Frage da die ehefrau direkt am Ort arbeitet und da die Wohnungskosten in der arbeitsstadt erheblich teurer währen.

welche möglichkeiten aus diesem teufelskreis zu kommen hat der mann?
muss die Arge einer umschulung zustimmen?
Kann man Aufstockende Gelder bekommen so das Miete fahrtkosten etc gedeckt sind?

denn so kann es nicht weitergehen.

danke für eure mühen

Hallo erstmal,

Hallo,

es geht mal wieder um das leidige Thema Umschulung:

Nehmen wir mal einen Arbeiter der sich einen
bandscheibenvorfall einfängt, und deshalb seinen beruf nicht
mehr ausüben kann und laut aussage seines Arztes sich um einen
Büro job kümmern soll, was auch attestiert wird.

Damit ist der bisherige Job schon mal ausgeschlossen.

Nun wird versucht einen Umschulungsplatz zu finden, jedoch
verweigert die arge die Zustimmung aus verschiedenen gründen
(entfernung zu gross, schlechte erfahrungen mit arbeitgeber)
und mehrere Firmen verweigern Umschulungen übers A-Amt mit der
begründung das die immer nur Schwierigkeiten machen und wenn
Umschulung dann bitte über die BG.

Andere Geschichte aus zweierlei Sicht.

Nun hat besagter arbeiter einen Job gefunden
(call-center-Agen) also ein nidriglohn job, bei dem er nur
1200€ brutto hat, ihm zulast fallen zudem fahrtkosten von ca.
350€ monatlich.

Wovon lebt er dann, denn dann bleibt ja nicht mehr viel übrig .

ein Wohnortwechsel kommt nicht in Frage da die
ehefrau direkt am Ort arbeitet und da die Wohnungskosten in
der arbeitsstadt erheblich teurer währen.

anderes Thema, uninteressant für die Anfrage.

welche möglichkeiten aus diesem teufelskreis zu kommen hat der
mann?

Zunächst mal : andere Arbeit ohne die Fahrtkosten.

muss die Arge einer umschulung zustimmen?

Nein, nebst allgemeinem Umschulungsbedarf muss zunächst auch das gesamte " Paket " einer Prüfung standhalten.
Notwand / Kosten / Erfolgschancen / andere " Delinquenten "

Kann man Aufstockende Gelder bekommen so das Miete fahrtkosten
etc gedeckt sind?

Ein Antrag auf ergänzendes ALG II kann gestellt werden, aber es blieben die detaillierten Anrechnungsfaktoren / Freibeträge und letztlich ggf. auch Einkünfte der Gattin zu berücksichtigen.

Grob über den Daumen wäre die berechnung von ALG II:

  • Summe beider Einkommen netto
  • Abzüglich Miete + Nebenkosten für angemessenen Wohnraum
  • Abzüglich mögliche Freibeträge / absetzbare Werbungskosten der BG

Alternativ kann auch mal ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

Ganz grob können im Netz

ALG II - Rechner

und

Wohngeldrechner:

erste grobe Anhaltspunkte liefern.

denn so kann es nicht weitergehen.

Das ist schon klar und spricht zumindest für einen vergleichbaren Job in der Region.

danke für eure mühen

mfg

nutzlos

Hallo,

Nehmen wir mal einen Arbeiter der sich einen
bandscheibenvorfall einfängt, und deshalb seinen beruf nicht
mehr ausüben kann und laut aussage seines Arztes sich um einen
Büro job kümmern soll, was auch attestiert wird.

Wurde die Notwendigkeit einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen vom Jobcenter festgestellt?

Nun wird versucht einen Umschulungsplatz zu finden, jedoch
verweigert die arge die Zustimmung

in welcher Form? Schriftlicher Bescheid? Wenn ja, was steht wortwörtlich drin?

muss die Arge einer umschulung zustimmen?

nein, ist immer eine Kannleistung. Die Entscheidung kann aber im Sozialgerichtsverfahren geprüft werden.

Gruß
Otto

Haloo nochmals,
Also der behandelnde orthopäde hat attestiert das sich der patient eine Tätigkeit suchen soll die im wechsel stehend sitzend und gehen verrichtet werden kann, und seinen rücken zu schonen. Nun kann es jedoch aber nicht sein das die arge der person sagt sie quasi zwingt im „hunger“ lohn zu bleiben nur weil sonst kosten auf sie zu kämen.
Gruss behave