Bin kein ausgewiesener Experte, aber habe etwas Erfahrung aus der Personalratsarbeit.
Tatsächlich müßte hier nach §34 gekündigt werden, mit entsprechenden Zeiten.
Bei uns ist mit Einsetzung auf eine Stelle ein gesonderter Vertrag zu schliessen, woraus hervorgeht, was man für welches Entgelt tut (Stellenbeschreibung, -bewertung etc.). Wird jemand dieser Stelle nicht gerecht oder verändert sich die Arbeit aufgrund andere Einflüsse, muß nur dieser Vertrag gekündigt werden. Dadurch steht der Kollege nicht auf der Strasse, sondern kann umgesetzt werden.
Der Kollege kann sich natürlich gegen diese Kündigung mit allen klassischen Mitteln wehren.
§ 34 sagt etwas über die Kündigungsfristen aus. Die Frage für mich wäre allerdings, ob man gezwungen werden kann, sich umsetzen zu lassen und das direkt mit einer geringeren Vergügung? (die dieser Stelle aber auch entspricht)
Über eine vorrübergehnde höhergruppierte Tätigkeit habe ich was gefunden, aber eben nicht andersherum (((
oh fein, super!!!
Dankeschön für die Antwort!
Könntest mir denn auch sagen, wo ich in dem ganzen Gewusel etwas Literatur hierüber finde??? Dann könnte ich mir was ausdrucken
Huch, dass wäre aber mal was neues! Da bitte ich doch auch mal um Kommentare. Wenn durch die Änderungskündigung der Teil des Arbeitsvertrages geändert wird, indem die Art und Bezahlung der Tätigkeit geregelt wird, wieso soll dann das Gehalt nicht anzupassen sein?
theor. Beispiel: Bearbeiter steigt zum Sachbearbeiter(E09) auf, schafft aber auf Dauer seine Arbeit nicht(weder Menge noch Qualität). Arbeitgeber kündigt und bietet Rückkehr auf alten Posten an mit den „alten“ Konditionen an. Wieso sollte das mittels Änderungskündigung nicht grundsätzlich machbar sein? Müßte der Arbeitgeber für seinen Fehler (Beförderung) tatsächlich quasi für immer büßen??
Hier ein Zitat aus www.tarifunion.dbb.de:
Personenbedingte Kündigung
Genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, kann ihm aus personenbedingten Gründen gekündigt werden. Personenbedingte Gründe können zum Beispiel mangelnde Fähigkeiten oder Eignung oder fehlende Fachkenntnisse sein. In Fällen einer personenbedingten Kündigung ist stets zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann. Ggf. muss er vorrangig vor einer Kündigung auch einen Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen anbieten.
Huch, dass wäre aber mal was neues! Da bitte ich doch auch mal
um Kommentare. Wenn durch die Änderungskündigung der Teil des
Arbeitsvertrages geändert wird, indem die Art und Bezahlung
der Tätigkeit geregelt wird, wieso soll dann das Gehalt nicht
anzupassen sein?
Lies nochmal mein Posting!
Ich schrieb, dass mann ohne Änderungskündigung zwar in andere zumutbare Bereiche versetzt werden kann, man dafür aber trotzdem Anspruch auf das ursprünglich vereinbarte Entgelt hat.
theor. Beispiel: Bearbeiter steigt zum Sachbearbeiter(E09)
auf, schafft aber auf Dauer seine Arbeit nicht(weder Menge
noch Qualität). Arbeitgeber kündigt und bietet Rückkehr auf
alten Posten an mit den „alten“ Konditionen an. Wieso sollte
das mittels Änderungskündigung nicht grundsätzlich machbar
sein? Müßte der Arbeitgeber für seinen Fehler (Beförderung)
tatsächlich quasi für immer büßen??
Lies den TVÖD - „Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit“
Asche auf mein Haupt (wer lesen ist klar im Vorteil).
Ne, klar bei vorübergehend.
Fallbeispiel: Jemand bewarb sich ganz normal auf eine höherwertige Stelle, wurde genommen und nach über einem Jahr fällt Cheffe auf, dass die Leistung nicht erbracht wird. Dann kommt das Angebot: weiter in der Abteilung zu bleiben, aber wieder in der alten (geringer bezahlten) Tätigkeit.
Habe ich nicht verstanden. Bezieht sich auf die Qualität dieser Seite/Aussagen?
Asche auf mein Haupt (wer lesen ist klar im Vorteil).
*g*
Ne, klar bei vorübergehend.
Fallbeispiel: Jemand bewarb sich ganz normal auf eine
höherwertige Stelle, wurde genommen und nach über einem Jahr
fällt Cheffe auf, dass die Leistung nicht erbracht wird. Dann
kommt das Angebot: weiter in der Abteilung zu bleiben, aber
wieder in der alten (geringer bezahlten) Tätigkeit.
Man kann so etwas wie eine Probezeit vereinbaren (genau DAS sind dann die Fälle von Probezeit, die sinnvoll sind) mit der Einschränkung: Nicht bestanden = alte Tätigkeit = alte Bezahlung.
Habe ich nicht verstanden. Bezieht sich auf die Qualität
dieser Seite/Aussagen?
Zunächst mal auf die Qualität der Aussage.
Die Seite habe ich nicht geöffnet.