Hallo zusammen,
im Juni wurde in einer Eigentümerversammlung die Modernisierung eines Mehrfamilienhauses beschlossen. Gegen den Beschluss wurde fristgerecht Klage eingereicht (es fehlt die doppelt qualifizierte Mehrheit), Verhandlungstermin ist im November.
Der Verwalter fordert nun die Eigentümer gemäß Beschluss zur Zahlung auf, versucht also offensichtlich noch vor der Verhandlung „Tatsachen zu schaffen“.
a) Ist die Umsetzung eines Beschlusses, dessen gerichtliche Klärung aussteht, überhaupt rechtens?
b) Geraten die klagenden Parteien in Verzug, wenn sie nicht zahlen?
Greetz
T.