Umsetzung von angefochtenen WEG-Beschlüssen

Hallo zusammen,

im Juni wurde in einer Eigentümerversammlung die Modernisierung eines Mehrfamilienhauses beschlossen. Gegen den Beschluss wurde fristgerecht Klage eingereicht (es fehlt die doppelt qualifizierte Mehrheit), Verhandlungstermin ist im November.
Der Verwalter fordert nun die Eigentümer gemäß Beschluss zur Zahlung auf, versucht also offensichtlich noch vor der Verhandlung „Tatsachen zu schaffen“.
a) Ist die Umsetzung eines Beschlusses, dessen gerichtliche Klärung aussteht, überhaupt rechtens?
b) Geraten die klagenden Parteien in Verzug, wenn sie nicht zahlen?

Greetz
T.

Hallo!

a) JA
b) JA

die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, der Beschluss kann durchgesetzt werden.

Deshalb sollte man bei wichtigen Dingen, die später nicht zurückgebaut/-genommen werden können, eine „Einstweilige Verfügung im Eilverfahren“ beantragt werden.

http://diewohnungseigentuemer.de/?page_id=104

MfG
duck313