Umsetzung von ordnungswidrig geparktem Fahrzeug

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im 5m Bereich einer Einmündung geparkt und habe nun 2 Bescheide erhalten. Zunächst über ein Verwarngeld und den zweiten darüber, dass mein Auto 18 Minuten nachdem die Verwarnung ausgesprochen wurde auch noch umgesetzt wurde. Ich behinderte Fußgänger beim Straßenwechsel.

  1. Sind die 2 Bescheide OK? Ich meine, hätten sie sich z.Bsp. die Verwarnung nicht sparen können und gleich den Abschlepper rufen?

  2. Ist es nicht unverhältnismäßig abzuschleppen, weil ich Fußgänger beim Straßenwechsel behindert haben soll.

Vielen Dank

kim

Hallo, tut mir leid, daber dafür bin ich nicht der richtige Mann#

Gruß
Walter

Hallo, Das hört sich ja vorsätzlich an, da geht nichts.

MfG

Rene

Hallo Kim,

  1. Sind die 2 Bescheide OK? Ich meine, hätten sie sich z.Bsp.
    die Verwarnung nicht sparen können und gleich den Abschlepper
    rufen?

meiner Meinung nach ist das ein Delikt, deshalb sollte meiner Meinung nach ein Bescheid ausreichen. Gegen den ersten Bußgeldbescheid würde ich Widerspruch einlegen.
Es sei denn: Beide Bescheide ergänzen sich. Wenn auf dem zweiten Bescheid kein Buß- bzw. Verwarnungsgeld wegen behindernden Parkens enthalten ist, sondern es nur um die Abschleppgebühren geht, ist das rechtens.

  1. Ist es nicht unverhältnismäßig abzuschleppen, weil ich
    Fußgänger beim Straßenwechsel behindert haben soll.

Nein, das ist nicht unverhältnismäßig. Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer rechtfertigt regelmäßig das Abschleppen. In der Regel geht mit einer solchen Behinderung ja auch eine Gefährdung einher, weil die Fahrbahn nicht mehr richtig einzusehen ist. Siehe dazu z.B. das Urteil unter http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#5a95410. Hier geht es zwar um die Behinderung von Radfahrern, es gibt jedoch keinen mir ersichtlichen Grund, bei der Behinderung von Fußgängern andere Maßstäbe anzulegen. Im Urteil heißt es: „Damit stellte sich das Fahrzeug jedenfalls für den Radverkehr in Gegenrichtung als deutliches Hindernis dar und begründete damit eine konkrete Gefährdung.“

Viele Grüße,

Peter

Hallo,

also ich bin auch der Meinung, daß es unverhältnismäßig ist, sowohl die 2 Bescheide als auch das Abschleppen.
Allerdings kenne ich mich auf diesem Rechtsgebiet nicht aus und werde dir leider nicht wirklich weiterhelfen können.

Viele Grüße Steve

Das ist leider alles rechtens,die zwei Bescheide sollten Dir die Möglichkeit geben,das du weg fährst.Das Umsetzen ist ebenfalls rechtens,da das Auto nach der vorgeschriebenen Zeit immer noch nicht weg war ! Sorry !

Na prima, da hast Du ja echt blöde gestanden und dann ist es auch noch dumm gelaufen …
Aber das ist korrekt. Zunächst wird verwarnt, weil Du falsch stehst. und wenn dann die Behinderung erkannt wird, wird umgesetzt.
Mein Tipp: einfach zahlen und in Zukunft …
Gegen sowas zu klagen kann man vergessen. Der „behinderte Fußgänger“ hat irgendwie immer recht. Er kann beim Einblick in die Kreuzung behindert worden sein oder beim Durchgang behindert … sowas kann man immer irgendwie rechtfertigen.
MFG, Joe

hallo,
nein, es ist wirklich so. Die StVO und das StVG sowie die jeweils gültige Gemeinde- und / oder Stadtverordnung haben diese Möglichkeit.

Nein, sie hätten nicht gleich den Abschlepper holen können, denn woher sollen sie wissen, daß du die verwarnung nicht liest oder sie ignorierst?
Zum Abschleppen meine ich, daß das schon unverhältnismäßig ist.
ASber vor Gericht würdest du damit nicht durchkommen.
Da sitzt die Behörde doch am längeren Arm.
Gruß Heinz

Halo Kim !

Da ich den Standort nicht kenne, dort wo Du den Strafzettel bekommen hast, ist es für mich schwierig ein Urteil darüber fällen. Das es ein Vergehen war, ist ja klar, wobei ich meine das Du noch Glück gehabt hast. Denn wenn sie dein Fahrzeug abgeschleppt hätten, wären wohl weit höhere Kosten auf dich zugekommen, wobei ich die höhe des Verwarngeldes nicht weiß. Überprüfe daher vorher genau, bevor Du handelst !!
Sonst könnte das u.U. teurer werden als angenommen !

Weiterhin Gute Fahrt !
Siggi

Hallo Kim,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Ich würde einen Rechtsanwalt hinzu ziehen.
Liebe Ostergrüße
Reinhard Friedrich

Hallo Kim,

zu Deiner ersten Frage: Ich denke, das mit den zwei Bescheiden ist rechtens. Gemäß SOG sind die Sicherheits- und Ordnungskräfte verpflichtet, das mildeste mögliche Mittel anzuwenden, wenn jemand gegen Gesetze und Vorschriften verstößt.
Zum Zeitpunkt, als die Verwarung erteilt wurde, bestand dem Vernehmen nach keine akute Behinderung von Fußgängern, deshalb hat man seitens des Ordnungsamtes zum mildesten möglichen Mittel - der Verwarnung - gegriffen. Das ist so völlig in Ordnung. Dann hat sich, vermutlich noch in Anwesenheit der Ordnungsamtmitarbeiter, jemand durch das parkende Fahrzeug behindert gefühlt. Da hat die Verwarnung dann nicht mehr gereicht und das Auto wurde umgesetzt. Das ist das zu diesem Zeitpunkt mildeste Mittel gewesen.
Damit wäre Deine zweite Frage schon fast beantwortet. Zusätzlich solltest Du folgendes bedenken: Kann es sein, dass Du mit Deinem Fahrzeug eine Absenkung zugestellt hast? Und kann es dann vielleicht auch sein, dass das im Verlauf der Straße auf längere Strecke die einzige Absenkung war? In diesem Fall ist das Abschleppen dann auf jeden Fall verhältnismßig, weil Du mit Deinem Fahrzeug gehbehinderten Menschen das Überqueren der Straße ohne fremde Hilfe unmöglich gemacht hast.
So bitter und teuer das für Dich auch sein wird, ich fürchte, hier ist alles rechtens.

Gruß. Anja

Hallo Kim, ja, dass liegt leider im ermessen der Ordnungskräfte.

Gruß Rainer

Hallo Kim,

hieraus kann ich Dir leider keine Antwort geben.
Hier solltest Du dich an einen Rechtsanwalt wenden, der Dir hier bestimmt besser weiterhelfen kann.

Grüße
Armin