Hallo Kim,
zu Deiner ersten Frage: Ich denke, das mit den zwei Bescheiden ist rechtens. Gemäß SOG sind die Sicherheits- und Ordnungskräfte verpflichtet, das mildeste mögliche Mittel anzuwenden, wenn jemand gegen Gesetze und Vorschriften verstößt.
Zum Zeitpunkt, als die Verwarung erteilt wurde, bestand dem Vernehmen nach keine akute Behinderung von Fußgängern, deshalb hat man seitens des Ordnungsamtes zum mildesten möglichen Mittel - der Verwarnung - gegriffen. Das ist so völlig in Ordnung. Dann hat sich, vermutlich noch in Anwesenheit der Ordnungsamtmitarbeiter, jemand durch das parkende Fahrzeug behindert gefühlt. Da hat die Verwarnung dann nicht mehr gereicht und das Auto wurde umgesetzt. Das ist das zu diesem Zeitpunkt mildeste Mittel gewesen.
Damit wäre Deine zweite Frage schon fast beantwortet. Zusätzlich solltest Du folgendes bedenken: Kann es sein, dass Du mit Deinem Fahrzeug eine Absenkung zugestellt hast? Und kann es dann vielleicht auch sein, dass das im Verlauf der Straße auf längere Strecke die einzige Absenkung war? In diesem Fall ist das Abschleppen dann auf jeden Fall verhältnismßig, weil Du mit Deinem Fahrzeug gehbehinderten Menschen das Überqueren der Straße ohne fremde Hilfe unmöglich gemacht hast.
So bitter und teuer das für Dich auch sein wird, ich fürchte, hier ist alles rechtens.
Gruß. Anja