UmSt. ausweisen trotz Kleingewerbetreibender?

hallo zusammen,

ich bin seit november letzten jahres nebentätig-selbstständig und vertreibe ein eigenes kleines label übers internet bzw. b2b.
noch nehme ich die kleinunternehmerregelung in anspruch, aber jetzt ist es sehr wahrscheinlich das ich in der nächsten zeit richtig große kunden an land ziehen kann und da würde ich gerne die mwst. ausweisen zwecks seriosität und natürlich auch das diese, meist händler, wiederum ihre vorsteuer geltend machen können.
meine frage: kann ich denn einfach mitten im jahr anfangen die umst. auszuweisen, die vorsteuer geltend machen, die umsatzsteuervoranmeldung machen und alles was dazu gehört? klar, ich verpflichte mich dann für 5 jahre, aber ist das möglich? oder muss ich dann alle verkauften waren usw. vom bisherigen jahr nachversteuern?

hoffe ihr könnt mir schnell helfen!

danke!

Hallo,

soweit mir bekannt, muss für das bisher verstrichene Jahr alles nachversteuert werden. Mach lieber das Jahr zu Ende und fang dann mit der USt-Abführung an.

Gruß
Zeiram

am besten rufst du mal bei deinem finanzamt abt. umsatzsteuer an.
wie das technische umstellung abläuft, sollten diese damen und herren wohl am besten wissen. ich weis es leider nicht genau oder nur so mit halbwissen.
du solltest vielleicht noch warten bis der erste großkunde wirklich fixiert ist. so eine umsatzsteuererklärung muss nämlich in den ersten zwei jahren nach neugründung MONATLICH erstellt werden. wenn du das nicht selber machen kannst(willst), sollte das ein steuerberater tun. und der kostet aber geld. diese kosten sind zwar betriebliche ausgaben - müssen aber trotzdem erst erwirtschaftet werden.

mfg

jan schaarschmidt

Sorry, ich weiss leider nicht.
Ich empfehle einen Steuerberater zu fragen.
Pascal

Hallo,
leider bin ich kein Umsatzsteuerexerte und möchte daher auch keine falsche Infos geben. Hoffe, du findest jemand, der dir hier helfen kann. Tina

Hallo!
Man kann sich für ein Kalenderjahr nur für Kleinunternehmer oder für Regelunternehmer entscheiden. Beides innerhalb eines Jahres geht nicht.
Also entweder, alle Umsätze von 2010 nachbesteuern oder
erst ab 2011 Regelunternehmer mit Ust-ausweis werden.

Viele Grüße, Moni

einmal gewählt - gleich 5 jahre gebunden. ein wechsel mitten im jahr ist nicht möglich. nächste möglichkeit wegen überschreitung der 17500,- erst zum nächsten jahr.